Forensik
Fragen zu forensischer Psychologie und Psychiatrie
Fragen zu forensischer Psychologie und Psychiatrie
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Cartes-fiches | 25 |
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Utilisateurs | 14 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Criminologie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.02.2010 / 30.03.2022 |
Attribution de licence | Pas de droit d'auteur (CC0) |
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Diagnostik sozialer exekutiver Dysfunktionen
Ziel: Erfassung von Defiziten im Erkennen von Gefühlsausdrücken im Einschätzen sozialer Situationen, im Erkennen der chronologischen Abfolge sozialer Situationen und dem sozial angemessenen Handeln
Gutachtenerstellung
1. Aktenauszug
a. Aktuelles Verfahren
b. Vorstrafen
c. Krankenunterlagen
d. Vorgutachten
2. Vorgeschichte
a. Angaben des Beschuldigten (Familienanamnese, Biografie, Eigenanamnese, Angaben zur Tat)
b. Angaben von Bezugspersonen
3. Untersuchungsbefunde
a. Psychischer Befund
b. Körperlicher Befund
c. Labor
d.EEG
e. CCT, evtl. andere bildgebende Verfahren
f. Testpsychologie
4. Zusammenfassung: Das Wesentliche in Kürze
5. Beurteilung:
a. Störung ja/nein, wenn ja
b. Zuordnung zu den jur. Kriterien des Schweregrades
c. Auswirkungen auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Prognose; Indikation
Einsichtsfähigkeit
Einsichtsfähigkeit liegt vor, wenn die kognitiven Fähigkeiten ausreichen, eine Einsicht in das Unrecht des Handelns zu ermöglichen. (Wissen, dass man etwas Verbotenes tut)
Die Einsichtsfähigkeit ist aufgehoben bei:
• Schwerwiegende intellektuelle Einbussen
• (psychotischen) Realitätsverkennungen (z.B bei wahnhaftem Verfolgungswahn)
Steuerungsfähigkeit
• Fähigkeit gemäss dieser Einsicht zu handeln
• Beeinträchtigungen der inneren Freiheitsgrade und Handlungsspielräume
• Es kommt darauf an festzustellen, ob die Handlungsspielräume einer Persönlichkeit durch eine krankehtisartige Störung, die den psychischen Merkmalen einer Schuldfähigkeitsbestimmung zuzuordnen ist, verändert bzw. gestört waren.
Aufhebung/verminderung durch Einbussen der voluntativen Fähigkeiten, die zu einem Handlungsentwurf beitragen.
Disinhibitorische Syndrome nach Hirnschädigung
• Affektive Störungen und manische Symptomatik
• Affektive Instabilität
• Pathologisches Lachen oder Weinen
• Angst und Panik
• Aggression
• Distanzlosigkeit
• Andere Arten sozial auffälligen Verhaltens
Neuropsychologie in den Forensischen Wissenschaften
= interdisziplinäre Erfahrungswissenschaft: untersucht neuropsychologische Bedingungen, Prozesse und Funktionen, die dem abweichenden/delinquenten Verhalten vorausgehen, dieses begleiten oder als Folge zu erwarten sind.
Ziel: Neue Theorien und Erklärungsansätze erstellen, die eine über die bisherigen Ansätze hinausgehende Bedeutung besitzen (inkrementelle Validität = Zusatznutzen erzielen).
Traditionelle neuropsychologische Hypothesen
Amygdalae nur vemrindert aktivierbar
=> Defizite beim Erlernen von Furchtreaktionen
Verhaltenshemmsystem (BIS) nur gering aktiv:
=> Passives Vermeidungsverhalten wird schlechter gelernt
=> Das Verhaltensannäherungssystem wird enthemmt
Das Verhaltensannäherungssystems (BAS) zeigt überschies-sende Aktivität:
=> Übermässige Verstärkersuche
=> Impulsivität, Irritierbarkeit, Enthemmung
Empirische Befunde bei Rechtsbrechern
Störungen
• Der antizipatorischen Angst (vegetative Reaktivität Haut-widerstand auf aversive Reize, angesichts möglicher Bestrafung)
• Des aversiven Lernens (verminderter Input Amygdala => frontalen Hirnsysteme)
• Reduzierte Sensitivität für Kontigenzveränderungen
• Des passiven Vermeidungslernens (Defizit Amygdala <=>frontale Hirnsysteme)
• Der Schmerzempfindung
• Des kortikalen Erregungsniveaus
• Erhöhte Belohnungssensitivität, Stimulierung durch äussere Reize (Sensation seeking/Risikobereitschaft, Impulsivität)