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Elektrosibe EleG / NIV

Normen als Elektrosicherheitsberater

Normen als Elektrosicherheitsberater


Kartei Details

Karten 81
Lernende 247
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 02.05.2015 / 08.04.2024
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)    (Normen der Schweiz)
Weblink
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Wann wurde das EleG (Elektrizitätsgesetz) inkraft gesetzt.

24. Juni 1902

Was sind nach EleG Art.2 Schwachstromanlagen oder Starkstromanlagen?

Als Starkstromanlagen werden solche angesehen , bei welchen normalerweise keine Ströme auftreten können, die für Personen und Sachen gefährlich sind.

 

Als Starkstromanlagen werden solche angesehen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umstenden für Personen oder Sachen gefährlich sind.

Wie hoch sind die Spannungen bei Schwachstromanlagen?

<50V AC oder <120V DC  kleiner 2A

Was sind Hausinstallationen nach dem EleG Art.14?

Hausinstallationen sind elektrische Einrichtungen in Häusern, zugehörigen Räumen und Nebengebäuden, bei denen nicht als die vom Bundesrat als zulässig erklärten elektrischen Spannung verwendet werden. 

max. 1000V AC oder 1500V DC

Wer benötigt nach EleG ein Plangenehmigungsverfahren?

Alle die Starkstromanlagen oder Schwachstromanlagen nach Artikel 4 Absatz 3 erstellen oder ändern will. 

Artikel 4 Absatz 3 

Der Bundesrat bezeichnet die Anlagen die der Plangenehmigungspflicht unterstellt sind.

Wer ist die Genehmigungsbehörde für Planbewilligungsverfahren?

Esti

Welche Anlagen nach Esti brauchen ein Plangenehmigungsverfahren?

Anlagen > 1000V AC oder > 1500V DC

Anlagen > 3kVA einphasig 

Anlagen > 10kVA mehrphasig 

EEA-Anlagen > 29.9kVA 

Wer ist nach EleG für den Zustand von Elektrische Anlagen verantwortlich?

Der Betribsinhaber (Eigentümer, Pächter)