Brennpunkt (36): Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Fichier Détails
Cartes-fiches | 45 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Economie politique |
Niveau | Apprentissage |
Copyright | STR teachware |
Crée / Actualisé | 08.12.2014 / 20.02.2024 |
Lot
Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Preisfunktionen
Der Preis erfüllt in einer funktionierenden Marktwirtschaft drei Funktionen:
1) Informationsfunktion; Information aller Marktteilnehmer über geänderte Knappheitsverhältnisse (Knappheitsindikator).
2) Steuerungsfunktion oder Allokationsfunktion: Allokation bedeutet die Zuordnung der vorhandenen Ressourcen (= Produktionsfaktoren Arbeit, Wissen, Boden und Kapital) zu einem bestimmten wirtschaftlichen Zweck.
3) Koordinationsfunktion: Die unüberschaubar grosse Zahl von Produktions- und Konsumentscheiden innerhalb einer Volkswirtschaft werden aufeinander abgestimmt, ohne von einer Institution geplant zu werden.
Preise bilden für Unternehmungen und Haushalte die Grundlage für ihre Produktions- und Konsumentscheide. Sie dienen der Information aller Marktteilnehmer über geänderte Knappheitsverhältnisse (Preis als Knappheitsindikator)
Steuerungsfunktion
bzw. Allkokationsfunktion
Allokation bedeutet die Zuordnung der vorhandenen Ressourcen (= Produktionsfaktoren Arbeit, Wissen, Boden und Kapital) zu einem bestimmten wirtschaftlichen Zweck.
In einer Volkswirtschaft werden durch diese Funktion die vorhandenen Produktionsfaktoren immer dorthin gelenkt, wo sie am dringendsten benötigt werden, d.h. dort eingesetzt, wo sie den grössten Nutzen bringen.
Die Informations- und Allokationsfunktion des Preises führen (theoretisch) dazu, dass die unüberschaubar grosse Zahl von Produktions- und Konsumentscheiden innerhalb einer Volkswirtschaft aufeinander abgestimmt wird, ohne von einer Institution geplant zu werden.
Freiheitliche Rechtsordnung
Der Staat hat in einer Marktwirtschaft unter anderem die Aufgabe, eine freiheitlichen Rechtsordnung durch folgende Grundprinzipien sicherzustellen:
– Eigentumsgarantie, Schutz des Privateigentums
– Gewährleistung der Vertragsfreiheit
– Rechtssicherheit; Durchsetzung der Rechtsordnung
Eigentumsgarantie
In der Bundesverfassung geregeltes Grundrecht; im ZGB definiert als das Recht, «über eine Sache in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben zu verfügen».
Die Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmungen und private Haushalte) müssen die Sicherheit haben, dass ihnen ihre Güter langfristig (vom Staat) nicht weggenommen werden dürfen.
Vertragsfreiheit
Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmungen und private Haushalte) frei entscheiden zu können,
– mit wem (d.h. mit welchen Vertragspartnern) sie zusammenarbeiten wollen und
– wie sie diese Zusammenarbeit inhaltlich gestalten möchten (d.h. mit welcher Art von Vertrag).
Rechtssicherheit ist gegeben, wenn sich die Wirtschaftsteilnehmer darauf verlassen können, dass die Rechtsordnung (vom Staat) durchgesetzt wird und Verstösse gegen Gesetze (z.B. die Nichteinhaltung einmal geschlossener Verträge) geahndet werden.