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Brennpunkt (20): Mietvertrag

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Set of flashcards Details

Flashcards 24
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Copyright STR teachware
Created / Updated 11.12.2013 / 10.03.2024

Bundle

This box is part of the bundle Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Anfechtung einer Kündigung

Ist eine Kündigung ungültig (z. B. Nichterfüllung formeller Erfordernisse oder Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben), kann die Mieterpartei diese anfechten; bei Erfolg Kündigungsschutz während der nächsten drei Jahre (Art. 271 f. OR).

Ausserordentliche Kündigung

Kommt zum Zug z.B. bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Mieter. Dabei verlieren die vertraglich fixierten Termine und Fristen ihre Bedeutung (Art. 266g - 266k OR).

Dispositive Vorschriften

Vertragsabmachungen, die von den Vertragsparteien frei vereinbart werden können. Dispositiven Vorschriften kommen nur dann zur Anwendung, wenn der konkrete von den Mietvertragsparteien abgeschlossene Vertrag keine andere Regel enthält.

Bsp. Art. 257c OR, Fälligkeit des Mietzinses; dieser muss am Ende des Monats bezahlt werden, die Parteien können aber einen andere Regelung vereinbaren.

Formularmietvertrag

Standardvertragsformular, in dem die wichtigsten Daten (Vertragspartner, Mietobjekt, Mietzins und Beginn der Miete) für die Vermietung von Wohnräumen festgehalten sind; werden von den Interessenverbänden der Hauseigentümer und Mieter entwickelt und herausgegeben.

Grundsatz von Treu und Glauben

Der Grundsatz bedeutet, dass wir uns bei Verhandlungen und Absprachen fair, anständig und korrekt verhalten sollen.

Vgl. Art. 271 Abs. 1 OR: «Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst».

Kostendeckende Bruttorendite

Bruttorendite = Jahresmiete in Prozent der Anlagekosten;

Auf die Bruttorendite wird zur Beurteilung Mietzinsen in Neubauten abgestellt. Als kostendeckende Bruttorendite gilt eine, die 2 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz liegt.

Kündigungsfrist

Der Zeitraum, der mindestens zwischen dem Empfang der Kündigung und der Beendigung des Vertragsverhältnisses liegen muss. Für Mietwohnungen: 3 Monate, für Geschäftsräume: 6 Monate (Parteien können längere Fristen vereinbaren).

Kündigungstermin

Der Tag, auf den das Vertragsverhältnis infolge einer Kündigung der einen oder andern Partei endet. Er wird in erster Linie durch den Vertrag bestimmt. Fehlt eine Vereinbarung, ist das Mietverhältnis auf einen ortsüblichen Termin gültig kündbar.