Brennpunkt (07): Rechtsquellen und Verhaltensregeln
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Vocational School |
Copyright | STR teachware |
Created / Updated | 08.02.2013 / 05.03.2024 |
Bundle
This box is part of the bundle Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Unter 'Recht' verstehen wir die Vorschriften und Regeln der rechtlichen Ordnung. Recht schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, das im Gegensatz zu Moral und Sitte vom Staat durchgesetzt und wenn nötig mit Gewalt erzwungen werden kann.
Sitten sind Anstandsregeln, Umgangsformen und Gepflogenheiten, die von unserer Gesellschaft «vorgegeben» werden. (Sitten können, ebenso wie moralische Vorstellungen, nicht erzwungen werden.)
Moral
Moralvorstellungen sind unsere eigenen inneren Wertvorstellungen über gut und böse, richtig oder falsch; sie haben ihren Ursprung häufig in einer Religion oder einer philosophischen Weltanschauung. (Eine Verletzung der eigenen Moralvorstellungen wird von niemandem geahndet, führt aber häufig zu einem «schlechten Gewissen».)
Relative Rechtsansprüche gelten aufgrund bestimmter Sachverhalte nur gegenüber einzelnen natürlichen oder juristischen Personen, z.B. gilt ein Arbeitsvertrag 'nur' zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber.
Absolute Rechtsansprüche
Absolute Rechtsansprüche sind Vorschriften, die gegen alle Personen durchsetzbar sind. Das Eigentumsrecht an einer Sache kann beispielsweise gegenüber jedermann durchgesetzt werden.
Das materielle Recht enthält den Inhalt und die Voraussetzungen von rechtlichen Ansprüchen (Recht «haben»).
Das formelle Recht enthält Vorschriften zur Umsetzung des materiellen Rechts (Recht «bekommen»).
Eigene Gesetze im Privatrecht für bestimmte Rechtsbereiche, z.B. das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bankengesetz (BankG) oder das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).