Partenaire Premium

Berufliche Vorsorge Teil 2 (25.4.16)

BErufliche Vorsorge Teil 2

BErufliche Vorsorge Teil 2


Fichier Détails

Cartes-fiches 102
Utilisateurs 15
Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 15.04.2016 / 29.09.2019
Attribution de licence Non précisé
Lien de web
https://card2brain.ch/box/berufliche_vorsorge_teil_2
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/berufliche_vorsorge_teil_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Nenne die gesetzlichen Grundlagen des BVG:

  • BV Art. 111 - 113
  • Bundesgesetz ber die berufl. Alters-Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
  •  Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
  • Verordnung über berufliche Alters-. Hinterlassenen- Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung)
  • Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)
  • Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV)
  • Verordung über die Anlagestiftungen (ASV)

Die berufliche Vorsorge leistet unterschiedliche Zahlungen in verschiedenen Situationen, welche? (3)

1. Versicherungsleistungen

Altersleistungen

Hinterlassenleistungen

Invalidenleistungen

2.Austrittsleistung

bei Stellenwechsel, oder

Unterbruch oder Aufgabe der Erwerbstätigkeitvor dem Rentenalter

3. Barauszahlung

bei endgültigenm Verlassen der SChweiz, oder

Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

bei geringer Austrittsleistung

Invalidität ohne Versicherung

4. Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Teilung/Splitting der Altersguthaben

5. Wohneigentumsförderung

mittels Vorbezug oder Verpfändung

 

 

 

Welche Lesitungen zählen im BVG zu den Versicherungsleistungen? (3)

  1. Altersleistungen
  2. Hinterlassenenlesitungen
  3. Invalidenleistungen

Aus was setzt sich das Altersguthaben im BVG zusammen?

aus den Altersgutschriften und den Zinsen.

Wann trat die 1.BVG Revision in Kraft?

1. Januar 2005

Wie berechnet sich die Altersrente und was spielt der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % dabei für eine Rolle?

bei Altersguthaben 300'000.-

wenn kan die Altersrente berechnet, wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben umgerechnet mit dem Mindestumwandlugssatz.

Bsp. Altersguthaben 300'000 d.h.

Umwandlungssatz 6,8% von 300'000 = 20'400.- jährliche Altersrente .12 = 1700.- monatliche Altersrente

Woruber wird in der AHV Revision 2020 diskutiert, bezgl. des Umwandlungssatzes?

Da die Altersrente ein Leben lang ausgerichtet wird und die Lebenserwartungen der Menschen stetig steigt ist es für die Pensionskassen eine grosse Herausforderung und es wird darüber diskutiert ob man den Umwandlungsatz von 6,8% senken soll....

Wie schaut es aus wenn jemand Kapital aus dem Obligatorium hat und Kapital aus dem Überobligatorium?

Bsp. Aus Obligatorium Kapital 200'000.-

        Aus Überobligatorium Kapital 200'000.-

Umwandlungssatz im BVG Obligatotorium --> 6,8% (gesetzlich vorgeschrieben)

Umwandlungssatz im BVG Überoblig.  --> 5.6%  (von der PK vorgeschrieben)

200'000 : 100 x 6,8 = 13'600.- Rente aus BVG Obligatoium

200'000 : 100 x 5,6 = 11'200.- Rente aus BVG-Überobligatorium

Total Altersrente        24'800.- entsprechen einem Durchschnittsrentensatz des von 6,2 (6,8+5,6=12,4 : 2= 6,2)des gesamten Alterskapitals von 400'000.-