Block 4: Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)
Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)
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Cartes-fiches | 35 |
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Utilisateurs | 48 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 02.11.2015 / 25.02.2024 |
Attribution de licence | Non précisé (René Beck / Nathalie Thiemann) |
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Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Geschichtliche Entwicklung der Haftpflichtversicherung in der Schweiz
- Die Anfänge der Haftpflichtversicherung gehen in der Schweiz auf das Zeitalter der beginnenden Industrialisierung im späten 19. Jahrhundert zurück.
- Verschäfte Haftungsbestimmungen haben das Bedürfnis nach Schutz durch Versicherung geweckt und damit die Entwicklung der (allgemeinen) Haftpflichtversicherung in Gang gesetzt.
- Mit dem Aufkommen des Automobils und der damit verbundenen Steigerung der Verkehrsintensität hat später auch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ihren Aufschwung erlebt.
- Der Aufschwung der Haftpflichtversicherung liess sich auch durch ursprüngliche moralische Bedenken nicht aufhalten.
- Die Haftpflichtvers. hat sich zu einem bedeutsamen Versicherungszweig entwickelt, und zwar wirtschaftlich in gleichem Masse für Versicherungsnehmer, Geschädigte und Versicherer.
- Nebst den vertraglichen Versicherungsleistungen (Zahlung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche) erbringt der Haftpflicht-VR zunehmend auch Dienstleistungen im Bereich der Präventation.
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Nenne 6 aktuelle Trands in der Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtrecht und Haftpflichtversicherung sind eng miteinander verbunden und beeinflussen sich gegenseitig in hohem Mass. (Haftungsverschärfungen lösen vielfach auch Diskussionen zum versicherungstechn. Geschädigtenschutz aus.)
- Das patchworkartige System der Pflichtversicherungen wird fortgeführt und weiterentwickelt.
- Die stetige Ausbreitung der Haftpflichtversicherung wird dem bereits vorhandenen Anspruchsbewusstsein zusätzlich Auftrieb verleihen.
- Verschärfung der Haftung des wirtschaftlich Stärkeren bzw. des Nutzniessers einer von ihm gesetzten Gefahr versus erhöhter Schutz des tatsächlich oder vermeintlich Schwächeren zur Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.
- Aufsichts- und steuerrechtliche Regelungen werden zunehmend die Ausgestaltung internationaler Haftpflicht-Versicherungsprogramme beeinflussen.
- Bei Personenschäden wirken sich immer stärker die überproportional steigenden Behandlungskosten aus.
- Die bevorstehende Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird sich in verschiedenen Punkten auch auf die Haftpflichtversicherung auswirken.
- Ausländische Rechtsentwicklungen werden auch inskünftig in die Schweiz ausstrahlen.
etc.
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Zweck der Haftpflichtversicherung
- Schutz zu Gunsten des Versicherten (Zahlung berechtigter Forderungen, Abwehr unberechtigter Ansprüche)
- Schutz zu Gunsten des Geschädigten (Garant für Zahlungsfähigkeit)
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Wo wird die Haftpflichtversicherung eingegliedert?
- Vermögensversicherung (Vermögen des Haftpflichtigen)
Die Vermögensversicherung ist ihrerseits der Schadensversicherung angegliedert.
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Zeige die verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung auf
Allg. Haftpflichtversicherung:
- Betriebshaftpflicht-Vers. für die verschiedensten Arten von Unternehmen, inkl. der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen
- Berufshaftpflicht-Vers. inkl. der verschiedenen Vermögensschadenhaftpflicht-Vers. für einzelne Berufsgruppen
- Privathaftpflicht-Vers.
- Gebäudehaftpflicht-Vers.
- Bauherrenhaftpflicht-Vers.
- Landwirtschaftshaftpflicht-Vers.
- Haftpflichtvers. für Vereine und Veranstaltungen
Haftpflichtvers. für Fahrzeuge aller Art:
- MF-Haftpflichtvers.
- Wasserfahrzeughaftpflicht-Vers.
- Luftfahrzeughaftpflicht-Vers. für Drittschäden auf der Erde und Schäden von Passagieren
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Erläutere die Begriffe Deckung/Haftung
Deckung: Die Bezeichnung 'Deckung' bezieht sich auf die Frage des Versicherungsschutzes und wird dementsprechend für das Verhältnis zwischen dem Haftpflichtvers. und dem Versicherten verwendet.
Haftung: Die Bezeichnung 'Haftung' umschreibt die Pflicht, für den einem Dritten zugefügten Schaden einstehen zu müssen, und bezieht sich somit auf das Verhältnis zwischen dem Versicherten und dem Geschädigten.
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Deckung im Innenverhältnis versus Deckung im Aussenverhältnis
In Pflicht-Haftpflichtversicherungen mit direktem Forderungsrecht und Einredenausschluss ist zwischen der Deckung im Innenverhältnis (interne Deckung) und derjenigen im Aussenverhältnis (externe Deckung) zu unterscheiden. Bei der Deckung im Aussenverhältnis können Einreden aus dem Versicherungsvertrag oder dem VVG dem Geschädigten nur entgegengehalten werden, soweit dies das jeweilige Gesetz zulässt.
Allgemeines zur Haftpflichtversicherung
Begriff des Anspruchstellers
Die Bezeichnung 'Anspruchsteller' wird sowohl haftpflichtrechtlich (Haftpflichtanspruch des GE) als auch versicherungsrechtlich (Vers.anspruch der haftpflichten, versicherten Person) verwendet.