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Allgemeines Verwaltungsrecht nach Detterbeck

Fragen und Antworten zu seinem Werk

Fragen und Antworten zu seinem Werk


Kartei Details

Karten 70
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.03.2016 / 23.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Detterbeck, S. (2012)10: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht. Verlag C.H.Beck: München. )
Weblink
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Wie kann man Verwaltung definieren?

Es gibt keine genaue Definition, sondern nur allgemein anerkannte Kriterien.

Welche Verwaltungsbegriffe kann man unterscheiden?

Die Verwaltung im organisatorischen Sinn, als Gesamtheit der Stellen, die überwiegend materielle Verwaltungstätigkeiten ausüben.

Die Verwaltung im formellen Sinn, als die gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeite ohne Rücksicht auf den materiellen Gehalt.

Die Verwaltung im materiellen Sinn, die nicht Gesetzgebung und nicht Rechtsprechung ist, sondern vielmehr die Verwirklichung von Staatszwecken für den Einzelfall, der Einsatz hoheitlicher Mittel oder die Herbeiführung  verbindlicher Entscheidungen.

Welche Arten der Verwaltung kann man in Bezug auf den Zweck und die Rechtswirkungen ihrer Tätigkeit beschreiben?

Die Eingriffsverwaltung, die in die Rechte der Bürger eingreift, z.B. mit Verpflichtungen oder Belastungen.

Die Leistungsverwaltung, die Bürgern Leistungen und Vergünstigungen gewährt.

Die Gewährleistungsverwaltung, die dafür Sorge trägt, dass private Anbieter die Aufgaben der Verwaltung übernehmen. (Organisation und Aufsicht!)

Die Gesetzesakzessorische Verwaltung, als Vollzug der Gesetze durch die Verwaltung.

Die Nichtgesetzesakzessorische Verwaltung, wenn die Verwaltung ohne gesetzliche Grundlage tätig wird. Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage.

Wie kann man Verwaltung in der Gewalteinteilung verorten?

Die Verwaltung ist Teil der Vollziehenden Gewalt (Exekutive). Hier grenzt sie sich von den staatsleitenden, richtungsweisenden Regierungstätigkeit ab.

Aber auch Verfassungsorgane, die vorrangig mit Regierungstätigkeiten betraut sind, übernehmen einige verwaltende Tätigkeiten.

In welche unterschiedlichen Rechtsgebiete kann man die konkreten Fälle einteilen und zu welchem gehört das Verwaltungsrecht?

Man unterscheidet grob das öffentliche Recht, zu dem das Verwaltungsrecht gehört von dem Privatrecht.

Zum öffentlichen Recht gehören außerdem das Staatsrecht, Europarecht, Völkerrecht, Strafrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Gerichtliches Verfahrensrecht.

In welche beiden Gebiete kann man das Verwaltungsrecht weiter unterteilen?

Allgemeines Verwaltungsrecht, mit den Vorschriften, Grundsätzen und Rechtsbegriffen, die für das gesamte Verwaltungsrecht gelten, z.B. zum Verwaltungsaufbau, Verwaltungsoraganisation, Handlungsformen, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung.

Besonderes Verwaltungsrecht, zu dem die einzelnen Sachbereiche der öffentlichen Verwaltung gehören, nämlich das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das öffentliche Dienstrecht, das Baurecht, das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, das Straßen- und Wegerecht, das Wasserrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Sozialrecht und das Umweltrecht. 

Warum muss man zwischen öffentlichem und privaten Recht unterscheiden?

Ist der Fall ein öffentlich-rechtlicher, dann entscheidet das Verwaltungsgericht. Ist er ein Privaterrechtlicher, dann entscheidet das Zivilgericht.

Bei öffentlich-rechtlichem Handeln hat der Bürger möglicherweise einen Amtshaftungsanspruch gegen den Staat, bei privatrechtlichem Handeln greifen andere Ersatzansprüche.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz wird nur bei öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten der Behörden angewandt

Verwaltungsakte als wichtigstes Handlungsinstrument der Behörden werden nur auf öffentlich-rechtlichem Gebiet angewandt

Verträge gibt es sowohl öffentlich-rechtliche, als auch private

Wie kann zwischen einem verwaltungsrechtlichen Fall und einem anderen öffentlich-rechtlichen Fall unterschieden werden?

 

Der öffentlich-rechtliche Fall ist dann verwaltungsrechtlich, wenn er nicht verfassungsrechtlicher Art ist.