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§ 4 Rechtliche Grundbegriffe - §13 Gesetzesrecht

Einführung in die Rechtswissenschaften UZH, Ergänzungen

Einführung in die Rechtswissenschaften UZH, Ergänzungen

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Kartei Details

Karten 104
Lernende 35
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 27.12.2012 / 18.12.2022
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Überpositives Recht:

Damit sind Vorstellungen und Postulate über ein von Ort und Zeit unabhängiges Recht gemeint, dem das positive Recht möglichst entsprechen soll, das aber, falls das positive Recht von ihm abweicht, auch ohne, ja entgegen einer positivrechtlichen Verankerung beachtet werden soll. (Verweis zu Naturrecht)

Faktizität des Rechts:

Recht als gesellschaftliche Realität. Tatsächliches

Subordinationstheorie:

Auftreten des Staates mit hoheitlicher Gewalt

Subjektstheorie:

Die am Rechtsverhältnis beteiligten Rechtssubjekte

OR (Obligationenrecht):

Das OR regelt das wirtschaftliche Leben einer Privatperson, u.a. Vertragsarten und Firmenrecht.

Legalität:

Legalität bezeichnet die Übereinstimmung des Handelns der Bürger und der Staatsgewalt mit dem geltenden Recht.

Legalitätsprinzip (Gesetzmässigkeit)

Sie beruht stets auf einer gesetzlichen Grundlage und wird auch den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gemäss wahrgenommen.

Materielles Gesetz:

Erlass Das Gesetz im materiellen Sinn sind generell-abstrakte Normen, die durch einen staatlichen Hoheitsakt erlassen worden sind. ? Für das „Gesetz im materiellen Sinn“ spielt es daher keine Rolle, auf welcher hierarchischen Stufe es steht, auch eine Verordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinn.