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SchKG

Basierend auf dem Lehrbuch von Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz

Basierend auf dem Lehrbuch von Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz


Kartei Details

Karten 21
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.03.2023 / 07.06.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz)
Weblink
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Welche Forderungsarten werden durch das SchKG abgedeckt? 

Geldschulden (primär) und Sicherheitsleistungen.

Welche Vollstreckungssysteme gibt es im Schweizerischen Betreibungsrecht vor?

Die Generalexekution und die Spezialexekution.

Nenne die Haupt- und Sonderart der Spezialexekution. 

Hauptart: Betreibung auf Pfändung. Sonderart: Betreibung auf Pfandverwertung.

Nenne die Haupt- und Sonderart der Generalexekution.

Hauptart: Ordentliche Konkursbetreibung. Sonderart: Wechselbetreibung (kaum noch relevant).

Wer entscheidet, in welcher Form die Betreibung im Einzelfall durchzuführen ist?

Der Betreibungsbeamte, Art. 38 Abs. 3 SchKG. 

Wovong hängt ab, ob es zu einer Spezial- oder Generalexekution kommt?

Von der Person des Schuldners; massgebendes Kriterium ist der Handelsregistereintrag (Art. 39 Abs. 1 SchKG). 

Muss der Betreibungsbeamte prüfen, ob der Handelsregistereintrag gerechtfertigt ist? 

Wovon hängt ab, ob es zur Anwendung einer Haupt- oder Sonderat der Spezial- oder Generalexekution kommt? 

Von der Art der Forderung. Z. B. setzt die Betreibung auf Pfandverwertung (Spezialexekution, Sonderart) eine pfandgesicherte Forderung voraus.