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Compliance

Modul Compliance

Modul Compliance


Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 12.03.2023 / 12.03.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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A.1.1.3 Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses erklären

Ich erkläre Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses sowie dessen Bedeutung für den Bankenplatz Schweiz und weiss, in welchen Situationen es angewendet wird.

            •          Schützt Bankkunden vor Eingriffen in die Privatsphäre dritter

            •          Dient nicht dazu Kriminelle zu schützen (Geldwäscherei, Diebstahl, Steuerbetrug, Erpressung usw)

            •          Ein internationales Merkmal des Finanzplatzes Schweiz

            •          Kann nur durch einen Schweizer Richter oder eine Schweizer Behörde aufgehoben werden ( In fälle wie z.B                               Geldwäscherei oder verstecken von Vermögenswerte)

Zusatz Info:

            •          Fahrlässig bis 250'000 Fr

            •          Vorsätzliche mit Vermögensvorteil bis 5 Jahre

            •          Vorsätzliche ohne Vermögensvorteil bis 3 Jahre oder Geldstrafe

A.1.1.3 Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses erklären

Ich erkläre Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses sowie dessen Bedeutung für den Bankenplatz Schweiz und weiss, in welchen Situationen es angewendet wird.

            •          Schützt Bankkunden vor Eingriffen in die Privatsphäre dritter

            •          Dient nicht dazu Kriminelle zu schützen (Geldwäscherei, Diebstahl, Steuerbetrug, Erpressung usw)

            •          Ein internationales Merkmal des Finanzplatzes Schweiz

            •          Kann nur durch einen Schweizer Richter oder eine Schweizer Behörde aufgehoben werden ( In fälle wie z.B                               Geldwäscherei oder verstecken von Vermögenswerte)

Zusatz Info:

            •          Fahrlässig bis 250'000 Fr

            •          Vorsätzliche mit Vermögensvorteil bis 5 Jahre

            •          Vorsätzliche ohne Vermögensvorteil bis 3 Jahre oder Geldstrafe

A.1.1.1* Relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften erklären

Ich umschreibe und unterscheide die für die Bankbranche relevanten Gesetze wie Banken-, Finanzdienstleistungs-, Finanzinstituts-, Finanzmarktaufsichts-, Finanzinfrastruktur-, Konsumkredit-, Kollektivanlage - sowie Geldwäschereigesetz.

Bankengesetz:

Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen

Zwecke:

Schutz der Bankkunden (Zahlungsunfähigkeit einer Bank) (Guhaben der Kunden)

Garantie eines funktionierenden Banksystems (Systemschutz) -> gesamte Wirtschaft

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG):

Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen

Zweck:

Kunden von Finanzdienstleistern schützen

- Einheitliche Regeln für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten

   von Finanzinstrumenten schaffen

Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Bundesgesetz über die Finanzinstitute

Zweck:

-Schaffen von einheitlichen Bewilligungsregeln für die Tätigkeit von Finanzinstituten

Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG)

Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Zweck:

- Rechtsgrundlage für die FINMA schaffen

Festlegung von Organisation und Aufsichtsinstrumenten der FINMA zur Überwachung des                                            Finanzmarkts

Geldwäschereigesetz (GwG)

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Zweck:

Bekämpfung von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Sicherstellung der Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften

A.1.2.1 Sinn und Zweck der VSB erklären

Ich gebe den Inhalt der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) an. Ich zeige auf, bei welchen Kundentransaktionen sie Anwendung findet und verstehe Sinn und Zweck.

Die VSB ist eine private Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung den Schweizer Banken.

Für alle Schweizer Banken Pflicht.

Ziele:

  • Das Ansehen des schweizerischen Bankgewerbes im In- und Ausland wahren
  • Eine einwandfreie Geschäftsführung bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und im Zusammenhang mit dem Bankkundengeheimnis umschreiben und
  • Einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung leisten

Pflichten:

  • Die Banken leisten keine aktive Hilfe zur Steuerhinterziehung
  • Die Banken leisten keine aktive Hilfe zur Kapitalflucht.
  • Identifizierung Vertragspartner und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten

Die Sorgfaltspflichten sind:

• die Identifikation des Kunden,

• die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und

• die erneute Identifikation oder Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten,

• die besonderen Sorgfaltspflichten bei Auffälligkeiten,

• die Dokumentation und

• die Organisation.

Meldepflichten: Bei Anhaltspunkten auf Geldwäscherei

• muss die Bank an die Meldestelle für Geldwäscherei melden,

• die Vermögenswerte müssen auf Antrag der Meldestelle gesperrt werden und

• gegenüber dem Kunden und Dritten besteht ein Informationsverbot.

A.2.2.1 Risikotypen und -arten im betrieblichen Umfeld beschreiben 

Ich beschreibe das Reputationsrisiko und das operationelle Risiko (z.B. technische und regulatorische Vorgaben) im Umfeld einer Bank und zeige anhand von zwei Beispielen gezielte Massnahmen zu deren Vermeidung auf.

Das Reputationsrisiko:

Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass durch die Geschäftstätigkeit der gute Ruf der Bank geschädigt wird.

  • Ursache des Reputationsrisikos können indirekte (Rechtliche & operationelle) und direkte (mark-, kredit-, Liquiditätsrisiko) Risiken sein.
  • Der Ruf der Bank kann aber auch geschädigt werden, ohne ein direktes oder indirektes Risiko als Auslöser zu          haben. Wenn sich eine Bank z. B. in einem Geschäft engagiert, das öffentlich in der Kritik steht, leidet der Ruf ebenfalls.

Vermeiden von Reputationsrisiken:

  • Mehr Kompetenz und Verlässlichkeit in allen Geschäftsbereiche

 

Das operationelle Risiko:

Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge von Versagen von internen Prozessen. Operationelle Risiken sind z. B. Mitarbeiterfehler, Interessenkonflikte, Systemfehler, schlechte interne Abläufe, gefälschte Unterlagen (Bilanzen eines kommerziellen Kunden)

Vermeiden von operationellen Risiken:

  • Schulung der Mitarbeitenden, fehlerfreies, korrektes Arbeiten und laufende Information. Bessere überwachung

A.1.1.4 Geldwäscherei erklären

Ich erkläre den Begriff Geldwäscherei und beschreibe die Pflichten der Bank bei deren Bekämpfung und Verhinderung. Dabei nehme ich Bezug auf die geltenden Regelwerke und Gesetze. 

Geldwäscherei ist wenn jemand die Herkunft von Geldern, welche aus Verbrechen stammen:

  • Versteckt,
  • das Auffinden erschwert oder gar verunmöglicht
  • oder die Einziehung vereitelt

Gesetze:

Geldwäschereigesetz (GwG)

Geldwäschereiverordnung (GwV-FINMA) (Präzisiert GwG)

Sorgfaltsplficht (VSB)

Geldwäscherei läuft in folgenden drei Schritten ab:

Einspeisen:

  • Das illegale Geld mit "sauberem" Geld mischen (z. B. Restauranteinnahmen) auch "smurfing" genannt.

Verschleiern:

  • Das Geld umbuchen, so dass dessen Herkunft nicht nachverfolgt werden kann (Beispiel: Geld auf PrePaid Kreditkarte laden)

Integrieren:

  • Das Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf einbringen (Beispiel: Auto, Essen etc. damit kaufen)

 

Die Pflichten der Banken:

Meldepflicht:

  • Die Bank muss bei begründetem Verdacht eine Meldung an die Meldestelle für GW machen.

Sperrpflicht

  • Nach Meldung werden Gelder für max. 5 Arbeitstage gesperrt (Erhärtet sich der Verdacht, ordnet Meldestelle eine defintive Sperrung der Gelder an)

Informationsverbot

  • Die Bank darf nicht über Verdacht informieren (Besonders Kunden nicht)

Weitere Pflichten: 

  • Mitarbeiter ständig Schulen (E-Learning)
  • Interne System muss ungewöhnliche Transaktionen der zuständigen Person melden
  • Interne Fachstellen für Geldwäscherei führen

A.1.3.1 Kollokationsplan und Einlegerschutzvereinbarung erklären

Ich erkläre den Kollokationsplan einer Bank und zeige auf, welche Gesetze die Grundlage bilden. Ich erkläre die Auswirkungen und Folgen der Einlegerschutzvereinbarung und des Kollokationsplans. Ich kann verschiedene Bankprodukte den einzelnen Klassen des Kollokationsplans zuordnen.

Der Kollokationsplan ist der Verteilungsplan im Konkurs eines Unternehmens. Er enthält die Forderungen sämtlicher Gläubiger eingeteilt in drei Klassen. 

Zuerst wird die 1. Klasse befriedigt, dann die 2. und dann die 3.