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Steuern

Abgabenordnung

Abgabenordnung


Kartei Details

Karten 18
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 12.10.2022 / 12.12.2022
Weblink
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Für wen gilt die Abgabenordnung?

Sie gilt für alle Steuern 

Was regeltet die Abgabenordung?

Sie beinhaltet Regelungen zur Ermittlung, Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung, so dass diese Schritte bei allen Steuerarten identisch sind.


Die AO regelt also, wie der Staat seine Steuern erhebt, setzt also die „Spielregeln“. Es ist eine Art Grundgesetz für Steuern.
Vor allem wie eine Steuer entsteht und wie sie berechnet wird ist hier elementar, aber auch wann eine Steuer entrichtet wird und viele andere Dinge sind hier geregelt.

Aus welchen Teilen besteht die Abgabenordnung?

Siehe Bild 

Besteuerungsverfahren 

Besteuerungsverfahren erfordern vereinfacht gesagt immer folgende Stufen:


1. Ermittlungsverfahren (1. + 2. Teil der AO)

  • Hier erfolgt die Ermittlung der zu erhebenden Steuer, also die Entstehung des Steueranspruchs.

2. Festsetzungsverfahren (3. + 4. + 7. Teil der AO) 

  • Hier wird die zu zahlende Steuer festgesetzt.

3. Erhebungsverfahren (5. + 6. Teil der AO)

  • Hier ist die Erhebung der Steuerschuld vom –schuldner geregelt.

Ergänzt werden diese Verfahren unter Umständen von:

Berichtigungsverfahren: Dient der Korrektur der Steuerschuld
Einspruchsverfahren: Hier geht es um Einsprüche gegen Verwaltungsakte
Außenprüfungsverfahren: Prüfungen von Betrieben vor Ort
Vollstreckungsverfahren: Zwangsvoll- streckungen bei säumigen Schuldnern

Zuständige Finanzbehörden 

Die Zuständigkeiten der jeweiligen Finanzämter sind wichtig und in den Paragraphen 18 bis 22 AO geregelt. Die wichtigsten sind:

Pflichten des Finanzamts 

Finanzamt:

  • Untersuchungspflicht (§ 88 AO)
  • Beratungs- und Auskunftspflicht (§ 89 AO)Anhörungspflicht (§ 91 AO)

Pflichten Steuerpflichtiger

Mitwirkungspflicht (§ 90 AO)

  • Auskunftspflicht (§ 93 AO)
  • Abgabepflicht (§ 149 AO)

Was sind Verwaltungsakte?

Verwaltungsakte sind Verfügungen, Entscheidungen und andere hoheitliche Maßnahmen, die ...

  1. von einer Behörde (Finanzamt, Hauptzollamt, ...)
  2. zur Regelung (Herbeiführung einer verbindlichen Rechtsfolge)
  3. eines Einzelfalls (auf bestimmte Person/Gruppe gerichtet)
  4. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (also wegen steuerlichen Vorschriften)
  5. mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen (Person/Gruppe muss unmittelbar Steuerpflichtig sein)

gerichtet sind. Steuerbescheide sind z.B. Verwaltungsakte!