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Motiv Ziv

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Flashcards 18
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 12.08.2022 / 15.06.2023
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Rubrum Regiogericht

Regionalgericht
(Gerichtsregion)

Zivilabteilung
Gerichtspräsident
(Name)

                                                                                                          

(Adresse)                                                                                         Entscheid
                                                                                                         CIV/HG/ZK (Verfahrensnummer)

 

Gerichtspräsident (Name) (GSOG 81 V)                                         Ort, Datum
Fachrichter C und D (Art. 81 Abs. 3 GSOG)
Gerichtsschreiber (Name) (Art. 33 V GSOG)

Zivilverfahren

(Person)

Kläger/Widerbeklagter/Berufungskl$ger/Anschlussberufungskläger

sowie/gegen

(Person)

Beklagte/Widerklägerin/Berufungsbeklagte/Aschnlussberufungsklägerin

betreffend (Streitgegenstand)

Aufbau Erwägungen (Formelles)

Erwägungen:

I. PROZESSGESCHICHTE UND SACHVERHALT

II. FORMELLES

1. Anwendbares Verfahrensrecht

2. Mehrheit von Beteiligten

2.1 Streitgenossenschaft

2.1.1 Evtl. Notwendige Streitgenossenschaft (Art. 70 ZPO)

2.1.2 Evtl. einfache Streitgenossenschaft (Art. 71 ZPO)

2.2 Evtl. Hauptintervention (Art. 73 ZPO)

2.3 Evtl Nebenintervention (Art. 74 f. ZPO)

2.4 Evtl. Einfache Streitverkündung

2.5 Evtl. Strietverkündungsklage (Art. 81 ff. ZPO)

Fazit Verfahrensbeteiligte

3. Zuständigkeit

3.1 Internationale Zuständigekt

3.2 Örtliche Zuständigkeit

3.3 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit

4. Streditwert und Verfahrensart

4.1 Streitwert

4.2 Verfahrensart

5. Partei- und Prozessfähigkeit

5.1 Postulationsfähigkeit

5.2 Prozessführungsbefugnis / Prozessstandschaft

5.3 Evtl. Parteiwechsel/Rechtsnachfolge

6. Parteivertretung

7. Prozessgegenstand

7.1 Evtl. Objektive Klagehäufung (Art. 90 ZPO)

7.2 Evtl. Teilklage

7.3 Evtl. Widerklage (Art. 224 ZPO)

7.4 Evtl. Klageänderung (Art. 227, 230 317 ZPO) / Noven

7.5 Evtl. Verfahrenstrennung / Verfahrensvereinigung /Verfahrensbeschränkung (Art. 125 ZPO)

8. Zulässigkeit Klageeinreichung

8.1 Rechtsschutzinteresse

8.2 Frist und Form

8.3 Bestimmtheit der Rechtsbegehren (vgl. Art. 130 ff. / 221, 244, 252 und 290 ZPO)

8.4 Litispendenz und res iudicata

9. Gerichtskostenvorschuss und Prozesskostensicherheit

10. Evtl. weitere Punkte / Prozessvoraussetzungen

11. Fazit

Aufbau Erwägungen (Ab Materielles)

A. Anspruch 1

1. Evtl. Anwendbares Recht

2. Legitimation zus Sache (Aktiv- und Passivlegitimation)

3. Streitgegenstand 

3.1 Verfahrensmaxime

3.2 Parteivorbringen

4. Beweislast

5. Evtl. Beweiswürdigung

6. Rechtliche Würdigung

6.1 Rechtliche Subsumtion

6.2 Fazit Vorbringen 1

B. Anspruch 2...

 

IV. UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (Art. 117 ff. ZPO)

V. KOSTEN

1. Gerichtskosten

2. Parteikosten

4. Unentgeltliche Rechtspflege

 

Aufbau Dispositiv

Aus diesen Gründen wird erkannt:

Eigentlicher Entscheid

Weiteres

Kostenentscheid ohne uR Gesuch / bei Gutheissung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zu eröffnen (per LSI):
- Rechtsanwalt (Name), zuhanden des Klägers
- Rechtsanwalt (Name), zuhanden des Beklagten

Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft):
- evtl. dem Handelsregisteramt
- evtl. dem grundbuchamt

(Ort, Datum)

Regionalgericht (Region) / Handelsgericht des Kantons Bern
Zivilabteilung

Der Gerichtspräsident: / Der Präsident:

Der Gerichtsschreiber: / Der Gerichtsschreiber:

 

Rechtsmittelbelehrung

Textbaustein FORMELLES Anwendbares Verfahrensrecht

Das vorliegende Verfahren betrifft eine streitige Zivilsache im Sinne von Art. 1 lit. a ZPO / eine gerichtliche Angelegenheit des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts nach Art. 1 Abs. 1 lit. c ZPO, weshalb die ZPO zur Anwendung gelangt. Liegt ein internationales Verhältnis vor, bleiben die Bestimmungen des Staatsvertragsrechts und die Bestimmungen des IPRG vor ehalten (Art. 2 ZPO / Art. 30a SchKG). Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen, insbesondere jene von Art. 59 Abs. 2 ZPO, erüfllt sind (Art. 60 ZPO). Es tritt auf die Klage oder das Gesuch ein, sofern diese erüfllt sind (Art. 59 Abs. 1 ZPO). Die Prozessvoraussetzungen müssen um Urteilszeitpunkt immer noch vorliegen.

 

Textbaustein bei der notwendigen Streitgenossenschaft

Die Kläger/Beklagte 1 und Kläger/Beklagte 2 sind MItglieder einer (z.B.) Erbengemeinschaft und bilden eine sog Gemeinschaft zur gesamten hand. Sie sind damit an einem Rechtsverhältnis beteiligt, über das nur mit Wirkung für alle entschieden werden kann, weshalb sie gemeinsam klagen/beklagt werden müssen (Art. 70 Absl 1 ZPO).

Welche Rechtsverhältnisse sind zwingend notwendige Streitgenossen?

Gütergemeinschaften, Miteigentümergesellschafte, Erbengemeinschaften und einfache Gesellschaften im Aussenverhältnis und bei Aktivprozessen, die bisherigen Partein im Falle einer Hauptintervention sowie mehrere Abtretungsgläubiger.

Textbaustein FORMELLES Einfache Streitgenossenschaft

Die zu beurteilenden Rechte beruhen alle auf (X) und damit auf gleichartigen Tatsachen oder Rechtsgründen (Art. 71 Abs. 1 ZPO). Sodann ist dür die einzelnen Klagen das ordentliche/vereinfachte/summarische Verfahren und damit die gleiche Verfahrensart anwendbar (Art. 71 Abs. 2 ZPO). Schliesslich besteht für die einzelnen Klagen die gleiche sachliche Zuständigkeit (vgl. Art. 90 lit. a ZPO analog). Die Kläger/Beklagten können mithin gemeinsam klagen/beklagt werden.