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IT Recht - Wirtschaftsinformatik

Beschreibung

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Kartei Details

Karten 53
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.06.2022 / 08.01.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Unter welchen Voraussetzungen entsteht urheberrechtlicher Schutz nach dem UrhG?

  1. Werke: persönliche geistige Schöpfungen mit einem Minimum an Gestaltungshöhe (2II UrhG) Liste der Werke (§2 UrhG)
  2. Werkgestaltung muss auf einer freien kreativen Entscheidung des Urhebers beruhen 

          nicht gegeben wenn technisch notwendig oder funktional 

         --> Ausnahme Computerprogramme §69a Abs 3. UrhG

In welchen Bereichen schützt das UrhG den Urheber? Nennen Sie Bsp.!

  • Urheberpersönlichkeitsrechte -> …in seiner persönlichen Beziehung zum Werk
    • (12 – 14 UrhG), Veröffentlichungsrecht, Schutz vor Entstellung, …
  • Verwertungsrechte -> …in der kommerziellen Verwertung seines Werkes
    • (15 – 24 UrhG), Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung, …

Was versteht das UrhG unter verwandten Schutzrechten?

Leistungsschutz

  • Neben dem Schutz des Urhebers und seinem Werk gewährt das UrhG auch Schutz für Leistungen (insb. Interpretation und Investition):
  1. Lichtbilder (72 UrhG),
  2. Tonträgerhersteller (85, 86 UrhG),
  3. Datenbankhersteller (87a-87e UrhG),
  4. Ausübende Künstler (Interpreten) §77ff UrhG)
  5. Sendeunternehmen § 87
  6. Presseverleger §87f-87h UrhG
  7. Filmhersteller und ausübende Film-Künstler, §§ 92,94 UrhG
  8. Laufbilder, § 96 UrhG

Wie kann der Urheber über die Nutzung seines Werkes verfügen und wie kann er sie einschränken?

Urheber kann die Nutzung seines Werkes erlauben, indem er Dritten ein Verwertungs, Nutzungs - oder Veröffentlichungsrecht einräumt.

  • Einräumung von Nutzungsrechten:
    • Einfache oder ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte
    • Bearbeitungs- / Weiterentwicklungsrechte
    • Zeitliche und räumliche Ausdehnung
    • Vertriebsrechte
  • Beachte:
    • Zweckübertragungstheorie, im Zweifel nur so viel wie nötig (31V UrhG)
    • Angemessene Vergütung (32 UrhG); Bestseller (32a UrhG)
    • Auskunftsansprüche des Urhebers (32d, 32e UrhG), nicht für Computerprogramme (69aV UrhG)

Welche Ansprüche bestehen bei Urheberrechtsverletzungen?

  • Unterlassung (97I UrhG)
  • Schadensersatz (97II UrhG)
  • Vorgeschaltete Auskunft (101 UrhG)
  • Vernichtung, Rückruf und Überlassung (98 UrhG)

Wie ist eine Open Source Lizenz im deutschen Urheberrecht einzuordnen?

  • Abweichende Regelung vom Grundsatz, dass alle Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben (32I UrhG), auch im Falle der Schenkung
  • Konzept:
    • Freie Benutzung und Selbstverpflichtung als Gegenleistung
    • Besonderheiten der Art und Weise der Rechtseinräumung (auflösende Bedingung)
    • OSS-Lizenzen: z.B. GPL, BSD, Apache
  • Keine Frage des Schutzes der Software, sondern der Vergabe und Verfügung über Rechte daran

Welche Formen von Marken kennt die MarkenV (Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes)

  • Wortmarke
  • Bildmarke
  • Wort-Bild-Marke
  • Dreidimensionale Marke
  • Klangmarke
  • Farbmarke,
  • Positionsmarke (alles in MarkenV bzw. 3 MarkenG)

Wie entsteht Kennzeichenschutz?

  • Kennzeichenschutz kann durch Eintragung, Verkehrsgeltung (Benutzung im geschäftlichen Verkehr; Min. 50% Bekanntheit) oder notorische Bekanntheit erworben werden (4 MarkenG)
  • Marke muss bei Eintragung unterscheidungskräftig und darf nicht freihaltebedürftig sein (8 MarkenG)