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VorgV

Vorgesetztenverordnung, Bundeswehr

Vorgesetztenverordnung, Bundeswehr


Set of flashcards Details

Flashcards 7
Language Deutsch
Category Nature Studies
Level University
Created / Updated 16.04.2022 / 12.04.2023
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§1VorgV ?

§ 1 Unmittelbare Vorgesetzte(1) Ein Soldat, der einen militärischen Verband, eine militärische Einheit oder Teileinheit führt oder der eine militärische Dienststelle leitet, hat die allgemeine Befugnis, den ihm unterstellten Soldaten in und außer Dienst Befehle zu erteilen. -Disziplinarvorgesetzte-

§ 2 VorgV ?

§ 2 Fachvorgesetzte - Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen. Fachdienst-Ltr (San, MilMusik, MilGeo)

Wer? Fachdienst-Ltr (San, MilMusik, MilGeo)

Wem? unterstellten Soldaten der Fachdienste

Wann? Im Dienst

Wo? überall 

Was? Befehle zu fachdienstl. Zwecken

§3 VorgV ? 

 

§3 Soldat mit besonderem Aufgabenbereich

Wer? Soldat mit besonderem Aufgabenbereich

Wem? allen Soldaten gem. Aufgabe

Wann? Vorges.: im Dienst Unterg.: in und außer Dienst

Wo? Überall 

Was? Befehle zur Erfüllung der bes. Aufgabe

§4 Abs.1,2 VorgV?

§4 Abs.1,2 Dienstgradgruppenhöherer der selben Einheit.

 

Wer? DstGrdgruppenhöhere.

Wem? DstGrdGrp NIEDRIGER

Wann? Im Dienst

Wo? überall

Was? Allgemeine Befugnise

 

§4 Abs. 3 VorgV?

§4 Abs.3 Dienstgradgruppenhöherer 

 

Wer? DstGrdgruppenhöhere.

Wem? DstGrdGrp NIEDRIGER

Wann? In und außer Dienst

Wo? umschl.mil. Anlage

Was? Allgemeine Befugnise

§5 VorgV?

§5 VORGESETZTER AUFGRUND BESONDERER ANORDNUNG

 

Wer? Beauftragter Soldat.

Wem? vorüberg. unterstellten Soldaten 

Wann? Vorg.: im Dienst, Unterg.: in u. ggf außer Dienst

Wo? überall

Was? Befehle zur Erfüllung der Aufgabe

§6 VorgV?

§5 VORGESETZTER AUFGRUND EIGENER ERKLÄRUNG

 

Wer? Offz o. Uffz

Wem? nicht dienstgradhöh. Soldaten, der nicht sein Vorges. ist

Wann? in und außer Dienst bei Notlage, Aufrechterhaltung Disziplin o. kritische Lage

Wo? überall

Was? Befehle zur Beseitigung der Gefahrenlage