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HS Rechtskunde 2

HS Rechtskunde

HS Rechtskunde


Set of flashcards Details

Flashcards 160
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 08.11.2021 / 23.01.2022
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Welche drei formen des Zusammenlebens kennen wir?

S144 Bild folgt.

Was wird unter Konkubinat verstanden?

Unter einem Konkubinat wird die ehelose, intime Lebensgemeinschaft eines Paares mit unterschiedlichem oder gleichem Geschlecht verstanden. Das Konkubinat ist zu unterscheiden von der blossen Wohngemeinschaft, bei welcher die intime Beziehung fehlt. Das Konkubinat wie auch die Wohngemeinschaft sind mit rechtlichen Folgen verbunden.

Wie entsteht ein Konkubinat?

Das Konkubinat ist als solches nicht speziell geregelt und entsteht automatisch, wenn ein Paar in denselben Haushalt zieht, also z.B. wenn ein Paar eine Wohnung mietet und in dieser fortan gemeinsam lebt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur einer oder beide Partner den Mietvertrag abschliessen oder etwa den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung unterschreiben. Massgebend für die Entstehung des Konkubinats ist folglich nicht ein bewusster Entscheid (wie das z.B. bei der Eheschliessung der Fall ist), sondern allein die Tatsache, dass mit gemeinsamen Kräften und Mitteln ein gemeinsames Ziel angestrebt werd (in der gemeinsamen Wohnung leben). Es sind dies die Tatbestandsmerkmale der im Obligationenerecht geregelten einfachen Gesellschaft.

Merke: Das Konkubinat und auch die Wohngemeinschaft können rechtlich ohne das betreffende Bewusstsein entstehen, also sogar ohne dass man das realisiert.

Die obligationenrechtlichen Bestimmungen der einfachen Gesellschaft sind zwar in erster Linie für Unternehmen vorgesehen, werden aber vonGerichten fallweise und sinngemäss auch für was angewendet?

Das Konkubinat

Beiträge für die Gemeinschaft:

Die Konkubinatspartner haben je die Beiträge zu leisten, welche für die Lebensgemeinschaft erforderlich sind. Wer hat genau welchen Beitrag zu leisten? Wo ist dies festgehalten?

Wer genau welchen Beitrag zu leisten hat (Geld-, Sach oder Arbeitsleistung), lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten, sondern muss vereinbart werden. Es wäre aber auch nicht sinnvoll, gesetzlich eine bestimmte Aufteilung der Gemeinschaftlichen Pflichten vorauszuschreiben, da die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Paare in der Praxis sehr unterschiedlich sein können.

z.B. Ein Paar teilt sich die Haushaltspflichten auf, ein anderes Paar hat sich darauf geeinigt, dass der Mann den ganzen Haushalt erledigt, weil der nicht erwerbstätig ist

Vertretung nach aussen:

Ohne besondere Vereinbarung vertritt jeder Partner nach aussen nur sich persönlich aber braucht dafür entsprechend auch die Einwilligung des andern.

Ist diese Aussage korrekt?

Nein

Ohne besondere Vereinbarung vertritt jeder Partner nach aussen nur sich persönlich und braucht dafür entsprechend auch keine Einwilligung des andern.

Aus den Regeln der einfachen Gesellschaft lässt sich sinngemäss ableiten, dass jede die Gemeinschaft betreffende Entscheidung nach innen alleine getroffen werd können.

Stimmt diese Aussage?

Aus den Regeln der einfachen Gesellschaft lässt sich sinngemäss ableiten, dass jede die Gemeinschaft betreffende Entscheidung nach innen gemeinsam getroffen werd, also abgesprochen werden sollte.

Das aus einer internen Entscheidung resultierende Rechtsgeschäft (z.B. ein Kaufvertragsabschluss) können beide Konkubinatspartner nur mit die Mitwirkung des anderen.

Das aus einer internen Entscheidung resultierende Rechtsgeschäft (z.B. ein Kaufvertragsabschluss) können beide Konkubinatspartner ohne die Mitwirkung des anderen, also je alleine abschliessen.

 

z.B. der Kauf einer neuen Wohnzimmereinrichtung auf Kredit sollte (auch aus Haftungsgründen vgl. unten) mit dem Partner abgesprochen werden. Der entsprechende Vertragsabschluss kann in der Folge durch den einen oder anderen Partener getätigt werden.