Partenaire Premium

Unternehmensreformen

Handelsrecht

Handelsrecht


Fichier Détails

Cartes-fiches 13
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 19.10.2021 / 19.10.2021
Attribution de licence Non précisé
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20211019_unternehmensreformen
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20211019_unternehmensreformen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Ist eine Mindestanzahl von Personen notwendig um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Ein Einzelunternehmen wird von einer Person gegründet.

Müssen gesetzliche Formvorschriften beachtet werden?

Die Gründung erfolgt formlos. Falls es sich um ein Handelsgewerbe nach dem Handelsgesetzbuch handelt (HGB) , d.h. Das Gewerbe in kaufmännischem Umfang betrieben wird, ist eine Eintragung in das Handelsrgister erforderlich

Wer bringt das Kapital in das Unternehmen?

Da der Einzelunternehmer als Alleiniger Eigenkapitalgeber fungiert, ist die Eigenkapitalbasis durch das Betriebsvermögen des Unternehmers begrenzt. Eine Erweiterung des Eigenkapitals kann nur durch die Nichtentnahme erzielter Gewinne und Privateinlagen erfolgen. Auch den Möglichkeiten der Fremdkapitalbeschaffung sind bei der Einzelunternehmung Grenzen gesetzt , da sich die Beschränkung des Haftungskapitals auf das Vermögen einer Person nachteilig auf die Kreditwürdigkeit auswirken kann.

Muss ein Mindestkapital erbracht werden?

Es muss kein Mindestkapital erbracht werden.

Wer haftet für das Unternehmen?

Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens allein und unbeschränkt, d.h. Mit seinem gesamten Vermögen, auch mit seinem Privatvermögen.

An wen kann sich ein Gläubiger wenden um seine Forderungen zu befriedigen?

Der Gläubiger wendet sich an den Einzelunternehmer.

Mit welchem betrieblichen und/oder privaten Kapital wird gehaftet?

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vdrmögen auch Privatvermögen.

Wer führt die Geschäfte im Innenverhältnis?

Der Einzelunternehmer hat das alleinige Recht, im Innenverhältnis die Geschäfte zu führen (Geschäftsführerbefugnis)