Personaladministration Treuhand Zulassungsprüfung
Frage/Antwort
Frage/Antwort
Fichier Détails
Cartes-fiches | 18 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 02.08.2021 / 29.08.2023 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20210802_personaladministration_treuhand_zulassungspruefung_CPZx
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Intégrer |
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Arbeitsvertrag Bewerbung Leistungsbeurteilung Notizen Mitarbeitergespräch
AHVNummer/SVNummerGehalt (Monats oder Jahreslohn) Info zu 13. MonatslohnInfo zu Spesenvergütungen (effektive oder Pauschalspesen)Info zu Familienzulagen (Kinder/Ausbildungszulagen)Info zu Geschäftsfahrzeug/Privatanteil GeschäftsfahrzeugPensumEintrittsdatumArt der BewilligungQuellensteuertarifBankkoordinaten Individueller BVGAbzug
Das Ende der Kündigungsfrist verschiebt sich mindestens auf das nächste Monatsende
Es kann schriftlich vereinbart werden, dass sich das Ende der Kündigungsfrist lediglich um die Tage der Abwesenheit verschiebt. Das Ende der Kündigungsfrist hat somit nicht zwingend auf das Monatsende zu fallen. Entsprechend müsste der Lohn auch nur um die effektiven Abwesenheitstage weiterbezahlt werden (nicht bis zum Ende des Monats).
Die Arbeitgeberin müsste eine Änderungskündigung aussprechen und den neuen Arbeitsvertrag anbieten. Wenn ein Mitarbeiter nicht einverstanden ist, würde ihm so ordentlich gekündigt. Bei der Änderungskündigung kommt die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist zu Anwendung. Wenn er einverstanden ist, wird er den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Die Kündigung kann frühestens 16 Wochen nach der Niederkunft ausgesprochen werden. Also am 30. Juni 2018.
Das Arbeitsverhältnis endet (wenn nichts vorfällt, was die Kündigungsfrist verkürzt oder unterbricht) nach Ablauf von zwei Monaten auf das Ende des Monats; also am 31. August 2018
14 Wochen lang Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80% ihren vorgeburtlichen Einkommens, aber maximal CHF 196./Tag oder CHF 5'880.00 im Monat.