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Völkerrecht

Allg.

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Set of flashcards Details

Flashcards 64
Language Deutsch
Category Physics
Level Other
Created / Updated 31.05.2021 / 10.01.2022
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Grundlagen: Welches sind die zentralen Grunddaten der modernen Völkerrechtsgeschichte? (1)

Das Völkerrecht entwicklete sich seit der Neuzeit, um das 16. Jhd. Als Vater des Völkerrechts gilt der Niederländer Hugo Grotius. 

1648 Westfälischer Friede

Der Westfälische Friede von 1648 symbolisiert die Entwicklung der mittelalterlichen Personalverbände zu modernen Territorialstaaten. So entstand das Völkerrecht als System voneinander unabhängiger, souveräner Nationalstaaten. Themen des Völkerrechts zu dieser Zeit waren die Begrenzung des Staatsgebiets, der Gebietserwerb, das Gesandtschaftswesen und die Nutzung der Meere.

1815 Wiener Kongress

Der Wiener Kongress 1815 ordnete nach der Niederlage Napoleons Europa neu. Zu dieser Zeit wurde das freie Kriegsführungsrecht ("ius ad bellum") als Ausdruck der Staatensouveränität vertreten. Krieg galt als ein völkerrechtlich vorgesehenes und geregeltes Verfahren („ultima ratio“) zur Durchsetzung rechtlich geschützter Ansprüche und Interessen.

Es wurde auch ein Recht der "humanitären Intervention" v.a. zum Schutz der Christen in muslimischen Gebieten in Anspruch genommen.

Andererseits nahm das Vertragswesen im 19. Jhd. einen grossen Aufschwung. Es wurden internationale Organisationen gegründet (z.B. Flusskommissionen zur Regelung der Schifffahrt auf Rhein/Donau und der Weltpostverein 1874. Die internationalen Organisationen stellten neue Völkerrechtssubjekte dar. 


 

Grundlagen: Welches sind die zentralen Grunddaten der modernen Völkerrechtsgeschichte? (2)

1919 Pariser Vorortverträge sowie Gründung des Völkerbundes

Nach Beendigung des WW I wurde 1919 der Völkerbund gegründet. Die Völkerbundsatzung war Teil des Versailler Vertrags. Der Völkerbund sollte nach dem WW I den Frieden sichern. Auch die Völkerbundsatzung von 1919 erhielt kein allgemeines Kriegsverbot. Sie stipuliere lediglich, dass "jeder Krieg den ganzen Bund angeht und dass dieser alle Massregeln zur Erhaltung des Völkerfriedens treffen muss" (Art. 11). Eine grosse Schwäche war, dass diese Massregeln keine kollektiven Sanktionen umfassten. Der Völkerbund war aus verschiedenen Gründen schwach. Zum einen, weil die USA nicht Mitglied waren und weil der Völkerbund keine Zwangsmassnahmen ergreifen konnte.

Im Jahr 1922 nahm der StIGH (=Ständiger Internationaler Gerichtshof, Den Haag) seine Arbeit auf. 

Es gab noch kein Gewaltverbot! Jedoch wurde ein erfolgreicher Anfang der Eindämmung des "ius ad bellum" (freien Kriegsführungsrecht) mit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 gemacht. Dieser Pakt wurde erst durch UN-Charta abgelöst.

 

1945 Gründung der Vereinten Nationen

Nach Beendigung des WW II wurden im Jahr 1945 die Vereinigten Nationen (UN) gegründet. Es wurde erstmals ein umfassendes Verbot der Anwendung und Drohung von militärischer zwischenstaatlicher Gewalt aufgestellt (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta).

Es ist kombiniert mit einer Regelung der Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta) und einem kollketiven Sanktionsmechanismus. Als Reaktion der Gräuel des WW II wurde die Idee der Menschenrechte das Leitbild dieser Ära.

Ab 1945 bildete das Selbstbestimmungsrecht der Völker die Anspruchsgrundlage für die Dekolonisierung (Gründung neuer souveräner Staaten Afrika & Asien). 

 


 

Grundlagen: Welches sind die zentralen Grunddaten der modernen Völkerrechtsgeschichte? (3)

1989/90 Ende des „Kalten Krieges“

Kalter Krieg wird der Konflikt zwischen den Westmächten unter Führung der USA und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion genannt, den diese von 1947 bis 1989 mit nahezu allen Mitteln austrugen. Das Jahr 1989 steht für das Ende der Ost-West-Spaltung. Es enstanden neue freiheitliche Demokratien in Osteuropa. Die USA erwarb dadurch Sonderstellung als Weltmacht.

Seit der Überwindung der Ost-West-Spaltung geschah eine Verrechtlichung der Weltpolitik, also ein explosionsartiges Anwachsen von Völkerrechtsnormen. 

Grundlagen: Was versteht man unter den "Weltordnungsverträge"?

Grundlegende Verträge, welche die institutionelle und materielle Ordnung der Völkerrechtsgemeinschaft bestimmen. 

Insbesondere:

  • Charta der Vereinten Nationen (1945) (auch als „Verfassung der internationalen Gemeinschaft“ qualifiziert)
  • Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948)
  • die beiden UN-Menschenrechtspakte (1966)
  • Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998)

Grundlagen: Welches sind die Grundprinzipien des Völkerrechts im Zeitalter der Vereinten Nationen?

 

  • Präambel der UN-Charta
  • Souveränität und Gleichheit der Staaten
  • Das völkerrechtliche Gewaltverbot
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Völker

Was sind die Grundprinzipien und Werte der UN-Charta?

  • Souveräne Gleichheit aller Staaten
  • Friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten
  • Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  • Institutionalisierte Friedenssicherung (UN-Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof)
  • Schutz der Menschenrechte
  • Selbstbestimmung der Völker
  • Internationale Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen

Grundprinzipien: Was versteht man unter Souveränität der Staaten? (heute)

Die Souveränität ist eine Eigenschaft der Staatsgewalt.

Es wird zwischen der Souveränität "nach innen" und "nach aussen" unterschieden. 

Die innere Souveränität:

Ist die einzige und höchste Gewalt im Staat (Gewaltmonopol). Sie ist unabhängig von anderen Staaten. Der Staat ist ausschliesslich dazu befugt, in einem begrenzten Gebiet Rechtsakte zu erlassen und durchzusetzen.

Die äussere Souveränität:

Souveränität bedeutet, dass jeder Staat nur dem Völkerrecht unterworfen ist, nicht aber anderen Staaten (Völkerrechtsunmittelbarkeit und Unabhängigkeit von anderen Staaten). 

 

Heute sind die "innere" und "äussere" Souveränität keine strikt getrennten Sphären mehr, sondern aufgrund des Ineinandergreifens von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht miteinander verwoben. 

 

Der souveräne Staat steht nicht über dem Völkerrecht. Er unterliegt völkerrechtlichen Bedingungen. Aus dem Prinzip der äusseren Souveränität ergibt sich:

  • die souveräne Gleichheit der Staaten (Art. 2 Ziff. 1 UN-Charta)
  • das Interventionsverbot
  • der Anspruch auf Achtung der territorialen Integrität
  • das Gewaltverbot ( Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta)

Grundprinzipien: Was verstand Jean Bodin unter dem Begriff der Souveränität? (16. Jhd.)

Bodin definiert Souveränität als höchste Befehlsgewalt über alle Bürger, die nicht durch Rechtsregeln begrenzt sei.

Der souveräne Herrscher kann Gesetze erlassen und aufheben. Das ist das Kennzeichen der Souveränität. Alle anderen Souveränitätsrechte sind darunter subsumierbar: die Entscheidung über Krieg und Frieden, das Besteuerungsrecht, das Begnadigungsrecht, etc.

Er ist dabei keiner anderen irdischen Instanz gegenüber verantwortlich (braucht von niemanden Zustimmung). Allerdings sei der Herrscher an das göttliche Recht oder Naturrecht gebunden. 

Nach Bodin ist es absolut notwendig, dass der Fürst souverän ist, weil er sonst seine Amtsgewalt nicht optimal ausüben könne.