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Steuerspezialist - Direkte Bundessteuer

Steuerpflicht

Steuerpflicht


Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2021 / 31.05.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was sind die Voraussetzungen für die persönliche Zugehörigkeit von natürlichen Personen?

DBG 3:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Qualifizierter Aufenthalt in der Schweiz

Was sind die Vorausetzungen für die wirtschaftliche Zugehörigket von natürlichen Personen?

DBG 4:

  • Geschäftsbetrieb in der Schweiz
  • Betriebsstätte in der Schweiz
  • Grundstück / Liegenschaft in der Schweiz
  • Liegenschaftenvermittlung/-handel

DBG 5:

  • Andere steuerbare Werte

Welche zwei Aspekte bei natürlichen Personen sind für den Wohnsitz in der Schweiz massgeblich?

  • Aufenthalt an einem Ort
  • Absicht dauernden Verbleibens

Nenne Beispiele für den Aufenthalt für den Sonderzweck bei natürlichen Personen und erkläre es?

ZGB 26:

  • Besuch einer Lehranstalt
  • Unterbringung in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt

Der Aufenthalt zu einem Sonderzweck begründet keinen steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt. (DGB 3 Abs. 4)

In welchen Fällen begründet bei natürlichen Personen ein qualifizierter Aufenhalt in der Schweiz eine unbeschränkte Steuerpflicht? 

  • Bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz liegt ein qualifizierter Aufenthalt vor, wenn jemand währen mindestens 30 Tagen hier verweilt. (DGB 3 Abs. 3)
  • Wer in einem Gemeinwesen verweilt, ohne hier Wohnsitz zu nehmen und ohne hier eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er sich länger als 90 Tage hier aufhält. (DBG 3 Abs. 3)

Nenne weitere steuerbare Werte, die eine beschränkte Steuerpflicht erfassen?

DBG 5:

  • Persönliche Erwerbstätigkeit in der Schweiz, jedoch ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
  • Entschädigungen an MItglieder der Verwaltung oder der Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz
  • Gläuber oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind.
  • Pensionen, Ruhegehälter oder andere Leistungen, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.
  • Leistungen aus schweizerischen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder der gebundenen Selbstvorsorge
  • Entschädigungen für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffs oder Flugzeugs oder bei einem Transport auf der Strasse

Was gehört zu den Kapitalgesellschaften?

  • AG
  • GmbH
  • Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF)
  • Genossenschaften

Was gehört zu den übrigen juristischen Personen?

  • Vereine
  • Stiftungen
  • kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz