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Kaufvertrag

Milena Heiniger

Milena Heiniger


Set of flashcards Details

Flashcards 19
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 30.04.2021 / 17.05.2021
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Unterschied Speziesware & Gattungsware (Fahrniskauf)

Speziesware: 

- Einzelstück

- Nicht austauschbar

- z.B. Original-Gemälde

 

Gattungsware:

- In grosser Menge vorhanden

- Austausch- / Ersetzbar

- z.B. Nahrungsmittel, Zeitschriften

Nutzen und Gefahr

Art. 185 OR 

- Gefahr: Risiko, wenn der Sache durch Zufall einen Schaden widerfährt, z.B Diebstahl

- Nutzen: Recht auf Erträge, die die Sache abwirft

 

Übergang: 

Speziesware: Vertragsabschluss

Gattungsware:

Platzkauf (Ware wird abgeholt): Klare Übertragung an den Käufer

Distanzkauf: Beim Versand

Erfüllungsort

- Art. 74 OR

- Wer einen anderen Erfüllungsort haben will, muss nach Art. 189 OR die Transportkosten bezahlen.

Grundstückkauf

- Öffentliche Beurkundung nach Art. 216 Abs. 1 OR

- Eigentumsübertragung nach Vertragsbeurkundung mit Eintrag ins Grundbuch (Art. 656 Abs 1. ZGB)

Verzug

Verzug:

- Art. 214 OR

- 30 Tage Zahlungsfrist 

- Zug um Zug (Beide Vertragsparteien verpflichten sich die Leistung gleichzeitig zu erfüllen) -> wenn der Käufer die Ware bei Erhalt nicht bezahlt

- Zug um Zug & Vorauszahlungsgeschäften kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten (Art. 214 Abs. 1 und 2 OR) -> z.B. Einkauf in der Migros ohne Portmonnaie.

 

Annahmeverzug (Wenn der Verkäufer die Ware liefert, der Käufer diese aber nicht annimmt):

- Art 91 und 92 OR

 

Leistungsverzug des Verkäufers:

- Art 190 und 102 ff. OR beim gewöhnlichen kaufmännischen Verkehr

- Verzicht auf Leistung + Schadenersatz / Klage auf Leistung

Sachmangel

1. Ankunft der Ware

2. Prüfung der Ware & Reklamation & Aufbewahrung (Art. 201 Abs. 1 OR)

3.  Mängel sofort rügen (Art. 201 Abs 2. OR)

4. Ware zurückgeben (Wandelung) / Rabatt geben lassen (Minderung) (Art. 205 Abs. 1 OR) / Bei Gattungswaren kann eine Ersatzleistung beansprucht werden gem. Art. 206 Abs. OR)

Konsumkreditgesetz (KKG)

- CHF 500 - 80'000.-

- Betrag ü. 3'000 muss der IKO gemeldet werden, damit sicher der Schuldner nicht bei mehreren Kreditgeber verschulden kann (Art. 23 ff. KKG)

- Qualifizierte Schriftlichkeit

- Leasingverträge bei vorzeitiger Auflösung

- Jahreszins 10-15% da der Kredit ohne Sicherheit gewährleistet wird, (Art. 14 KKG)

- Kreditfähigkeitsprüfung

- Laufeit 3 Jahre

- Rücktrittsrecht innert. 14 Tagen nach Vertragserhalt (Art. 16. Abs 1. KKG)

Schuldenverzug

Mahngeschäft

- Kein Erfüllungszeitpunkt

- Der Schuldner muss leisten, sobald es der Käufer verlangt

 

Spezialgeschäft

- Einzelhandelbetrieb der nur 1 Sortiment anbietet

 

Verfalltagsgeschäft

- klarer Erfüllungstermin -> z.B. Mietzinsen

- kann BIS zu diesem Termin geleistet werden.

 

Kaufmännischer Verkehr

- die Ware wird weiterverkauft

 

Fixgeschäft

- vereinbarter Termin -> nach diesem Termin, wird die Ware nicht mehr benötigt. z.B. Hochzeitstorte

- muss genau an diesem Tag geliefert werden