3 Recht & Staat (Staat)
Staatslehre
Staatslehre
Kartei Details
Karten | 108 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 29.03.2021 / 07.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Stapel: Rechte & Pflichten
Unter den Rechten und Pflichten kennen wir Grundrechte.
Benennen Sie ein anderes wort dafür.
Menschenrechte
Für wen gelten die Grundrechte (Menschenrechte)?
Für alle lebenden Menschen in der Schweiz.
Unter den Rechten kennen wir Staatsbürgerliche Rechte(Bürgerrecht).
Für wen gilt dieses Recht?
- gilt nur für Schweizer Bürger sowie Ausländer mit Niederlassungsbewilligung
z.B.
- Niederlassungsfreiheit
- Schutz vor ausweisung, auslieferung und Ausschaffung
Unter den Rechten kennen wir Politische Rechte.
Was versteht man darunter? Wen betrifft es?
- gelten nur für handlungsfähige Bürger
- die vier politischen Rechte:
Stimmrecht, Wahlrecht, Referendumsrecht, Initiativrecht
Unter den Rechten und Pflichten kennen wir Pflichten.
Welche Pflichten hat man in der Schweiz?
- Militärdienstpflicht, gilt für Schweizer Männer; für Frauen Freiwillig
- Steuerpflicht, gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Menschen
- Schulpflicht, gilt für alle in der Schweiz lebenen Kindern
Was verstehen wir unter Grundrechte und ihre Beschränkungen?
Die Grundrechte vom BV werden dem Bürger vom Rechtsstaat Schweiz garantiert. Aber sie sind trotzdem nicht unbeschränkt gültig. In wichtigen, gesetzlich geregeltn Fällen muss der Bürger Einschränkungen der Grundrechte in Kauf nehmen. In BV werden die Bedingungen für solche Einschränkungen genau aufgeführt. Dies wird an zwei QV- relevanten Beispielen gezeigt.
QV- relevantes Beispiel für die Beschränkung eines Grundrechts.
Meinungsfreiheit.
BV 16 garantiert das Recht auf freie Meinungsäusserung zu allen denkbaren Themen. Dies kann aber nicht uneingeschränkt gelten: verboten und sogar strafbar sind öffentliche Meinungsäusserungen mit diskriminierenden, rassistischen, ehrverletzenden oder kriegshetzerischen Inhalten.
QV- relevantes Beispiel für die Beschränkung eines Grundrechts.
Eigentumsgarantie.
BV garantiert die freie Verfügung über das Eigentum, z.B. über ein eigenes Auto oder ein eigenes Haus. Die freie Verfügung gilt aber nicht uneingeschränkt:
- der Staat kann Landeigentümer gegen ihren Willen enteignen. Bedingung ist aber, dass ein klares öffentliches Interesse vorhanden ist und das der Landbesitzer mit einem marktgerechten Preis voll entschädigt wird. z.B. Bau einer neuen Autobahn
- Wer nachts im Park den eigenen Ghettoblaster, übermässig laut spielen lässt, dem kann das Gerät polizeilich weggenommen werden, wenn es nicht abgestellt wird.
- einem Raser kann der eigene Sportwagen weggenommen werden, weil er als Tatwaffe eingestufft wird.
- dem Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses kann die Baubehörde einen Umbau verweigern oder mit Auflagen erschweren