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Strafrecht 1. Sem RF HF

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Set of flashcards Details

Flashcards 42
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 21.03.2021 / 02.04.2021
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Erklären Sie das Dualistisch-Vikariierende System

Art. 57 StGB

Dualistisch:
Sind die Voraussetzungen sowohl für eine Strafe wie für eine Massnahme erfüllt, so ordnet das Gericht beide Sanktionen an. Der Vollzug der stationären Massnahmen geht dabei dem Strafvollzug voraus. 

Vikariierend:
Sofern Massnahme erfolgreich -> Strafe wird i.d.R. nicht mehr vollzogen.

Ist die Massnahme erfolglos, aussichtslos oder muss sie aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer abgebrochen werden, wird die aufgeschobene Freiheitsstrafe resp. Reststrafe vollzogen.

Die Dauer des mit der stationären Massnahme verbundenen Freiheitsentzugs wird dabei auf die Länge der Freiheitsstrafe angerechnet.

Ausnahme: Verwahrung wird erst im Anschluss an den Strafvollzug vollzogen.

Erklären Sie den Unterschied zwischen materiellem und formellen Strafrecht

Materielles und formelles Recht ergänzen sich gegenseitig und sind beide zu erfüllen damit Rechtswirksamkeit entsteht:
Das materielle Recht bestimmt, was Rechtssubjekte tun dürfen und was nicht -> StGB AT und BT.
Das formelle Recht regelt hingegen die Herbeiführung des Rechtserfolgs -> StPO.

Wie ist das materielle Strafrecht aufgebaut? Was beinhaltet es?

Strafrecht Allgemeiner Teil bzw. Erstes Buch -> Im ersten Buch werden die allgemeinen Bestimmungen festgelegt, welche für die folgenden Bücher / Teile gelten.

Strafrecht Besonderer Teil bzw. Zweites Buch -> Hier ist festgelegt, welche Handlungen strafbar sind. Das zweite Buch ist in 20 sogenannte Titel gegliedert, die die einzelnen Straftaten zusammenfassen

Nebenstrafrecht -> Als Nebenstrafrecht gelten Strafbestimmungen des Bundesrechts ausserhalb des Strafgesetzbuches, wie bspw. im Strassenverkehrsgesetz, im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG) oder im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG).

Welche Strafarten gibt es? und was ist ihre Mindeststrafe?

Busse -> Art. 106 StGB: Mindeststrafe nicht vorgeschrieben. Grds. Busse von CHF 1.- möglich (Symbolcharakter), jedoch verpönt deshalb Untergrenze von CHF 10.-

Geldstrafe -> Art. 34 StGB: Mind. 3, höchstens 180 Tagessätze. Richtet sich nach dem Verschulden des Täters. Tagessatz i.d.R. mind. CHF 30.-, höchstens CHF 3'000.-. Richtet sich nach dem persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. 

Freiheitsstrafe -> Art. 40 StGB: Mindestdauer 3 Tage. Höchstdauer 20 Jahre. Wo es das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dauert die Freiheitsstrafe lebenslänglich. 

Was ist eine ambulante Massnahme?

Art. 63 ff. StGB

Ziel: Eine psychische Störung und/oder eine Abhängigkeit von Suchtstoffen behandeln.

Der Täter muss nicht für eine bestimmte Zeit durchgehend in einer geeigneten Anstalt verweilen.

Die ambulante Massnahme ist also auch straffvollzugsbegleitend möglich. 

Das heisst, regelmässige Sitzungen bei einem medizinisch oder psychologisch ausgebildeten Therapeuthen.

Welche Deliktskategorien gibt es und wie werden diese definiert? 

Verbrechen: Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren

Vergehen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Übertretung: Busse

 

Wird durch die jeweilige Höchststrafe des Deliktes definiert. 

Was ist eine Verbindungsbusse?

Bedingte Geldstrafen sind mit einer Verbindungsbusse zu verbinden (Art. 42 Abs. 4 StGB) Beispiel: Der Angeschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 3000.– (entspricht Fr. 90’000.--) und zu einer Busse von Fr. 6’000.— Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren

Eine Verbindungsbusse ist nicht nötig, wenn der Täter in Untersuchungshaft war.

Obergrenze grundsätzlich ein Fünftel bzw. 20 Prozent der Hauptstrafe

Was ist eine teilbedingte Strafe?

Der teilbedingte Strafvollzug bedeutet den leidlichen teilweisen Aufschub der Strafe unter Festsetzung einer Probezeit -> nur bei Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis höchstens drei Jahre möglich. (Zum Beispiel, 8 Monate Freiheitsstrafe und 8 Monate auf Bewährung mind. Jedoch 6 und 6 Monate)

Voraussetzungen: Art. 42 StGB.

Teilweiser Aufschub bei Freiheitsstrafen vom mind. 1 Jahr und höchstens 3 Jahren, wenn dies notwendig erscheint, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen.