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3-Säulensystem

Grundlagen des 3-Säulensystems

Grundlagen des 3-Säulensystems

Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 07.03.2021 / 12.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was bedeutet der Begriff "Altersvorsorge"?

Man sorgt für das Alter vor, das heisst man spart fürs Alter.

Wenn man pensioniert ist, arbeitet man nicht mehr und erhält auch keinen Lohn mehr. Dafür beginnt man schon in jungen Jahren zu sparen.

Mit dem 3-Säulensystem wird nicht nur für das Alter (--> Altersrente) gespart. 

Für welche zwei Fälle wird noch vorgesorgt?

Invalidität --> Invalidenrente

Hinterlassene --> Witwen-/Witwerrente, Waisenrente

Warum umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge drei Säulen?

Die 1. Säule dient der Existenzsicherung.

Die 2. Säule dient der Erhaltung des Lebensstils

Die 3. Säule ist für zusätzliche Bedürfnisse.

--> Die Rente der 1. und 2. Säule zusammen beträgt ca. 60% des letzten Lohns.

 

Wenn man eine 3. Säule hat, kann man im Alter zusätzliche Bedürfnisse finanzieren.

Welchen Vorteil hat die 3. Säule noch?

Mit Einzahlungen in die 3. Säule kann man Steuern sparen.

Was ist der Vorteil von Arbeitnehmer, -innen im 3-Säulensystem?

Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin zahlt für mich ebenfalls in die 1. und 2. Säule ein.

Sind die 3 Säulen obligatorisch oder freiwillig?

Die 1. Säule ist für alle obligatorisch.

Die 2. Säule ist für Arbeitnehmer, -innen obligatorisch.

Die 3. Säule ist freiwillig.

Wie wird die Altersvorsorge von Selbständigerwerbenden finanziert?

Die 1. Säule ist obligatorisch; in diese müssen sie den vollen Betrag einzahlen (weil sie keine/n Arbeitgeber/in haben, der einzahlt).

Um die 2. Säule müssen sie sich selbst kümmern und ebenfalls den vollen Betrag einzahlen.

Um die 3. Säule müssen sie sich selbst kümmern.

Wie werden die Beiträge im 3-Säulensystem einbezahlt?

1. Säule (AHV, IV, EL): 1/2 des Lohnbeitrags wird von meinem Lohn abgezogen, 1/2 zahlt mein/e Arbeitgeber/in ein

2. Säule: 1/2 des Lohnbeitrages wird von meinem Lohn abgezogen, 1/2 zahlt mein/e Arbeitgeber/in ein

3. Säule: ich kann selbst eine Versicherung suchen und jährlich bis maximal Fr. 7'053.- einzahlen.