Staatorganisation Verwaltungsrecht und -tätigkeit
Programm• Lernziele und Einleitung • Besprechung einzelne Themen (mit Übungen): Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung• AbschlussrundeLernziele• Sie können die Fachbegriffe aus den Lektionen korrektanwenden.• Sie können Fragen zu den Themen: Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung
Programm• Lernziele und Einleitung • Besprechung einzelne Themen (mit Übungen): Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung• AbschlussrundeLernziele• Sie können die Fachbegriffe aus den Lektionen korrektanwenden.• Sie können Fragen zu den Themen: Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 40 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Allemand |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 27.02.2021 / 27.02.2021 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20210227_staatorganisation_verwaltungsrecht_und_taetigkeit
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Intégrer |
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Die Verwaltungstätigkeit
Rechtsquellen des Verwaltungsrechts / der Verwaltungstätigkeit
• Völkerrecht (Staatsverträge wie EMRK, LugÜ)
• Bundesverfassung (und Kantonsverfassungen)
• Gesetze
• Verordnungen
• Konkordate (Verträge zwischen den Kantonen)
• Allgemeine Rechtsgrundsätze
• Gewohnheitsrecht
Rechtsquellen des Verwaltungsrechts / der Verwaltungstätigkeit
Bundesgesetze
• Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
• Bundespersonalgesetz Kantone
• Gesetze zur Organisation der Verwaltung
• Verwaltungsrechtspflegegesetz
• Personalgesetz
• Haftungsgesetz
Die Verwaltungstätigkeit
Zu unterscheiden:
Nichtstreitiges Verwaltungsverfahren betrifft die Vorbereitung und den Erlass von erstinstanzlichen Verfügungen durch Verwaltungsbehörden. Streitiges Verwaltungsverfahren betrifft die Anfechtung von Verfügungen (Regelungen über Frist, Form, Legitimation usw.) und das Verfahren, das vor Verwaltungsbehörden zur Erledigung des anschliessenden Rechtsstreites durchgeführt wird (Regelungen über Zuständigkeit, Kognition, Wirkung des Entscheides usw.).
Die Verwaltungstätigkeit
Begriff
Verwaltungstätigkeit ist:
•Staatliche Tätigkeit
•Anwendung des Rechts im Einzelfall •Nicht Rechtsetzung
•Nicht Entscheid über Rechtsstreitigkeiten
•Nicht Strafen
Die Verwaltungstätigkeit
Konkreter:
Verwaltungstätigkeit heisst
•Verfügungen erlassen
•Nicht Verordnungen
Definition Verfügung Art. 5 Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren
Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen und zum Gegenstand haben:
a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten;
b. Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder Umfanges von Rechten oder Pflichten;
c. Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten, oder Nichteintreten auf solche Begehren.
Eine Verfügung ist -ein individueller, also an den Einzelnen gerichteter -Hoheitsakt (also von einer staatlichen Stelle), -durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.
Aufbau / Inhalt Verfügung
1. Adressat
2. Ort, Datum
3. Betreff
4. Sachverhal
t 5. Rechtsgrundlagen
6. Erwägungen
7. Entscheid
a. Sachliche Anordnungen
b. Kosten
c. Mitteilung
8. Rechtsmittelbelehrung
9. Absender
....
Rechtskraft einer Verfügung
Formelle Rechtskraft Die Verfügung kann von den Betroffenen nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden (Frist für Anfechtung abgelaufen). Materielle Rechtskraft Die Verfügung ist unabänderbar. Sie kann auch von der Verwaltungsbehörde nicht mehr widerrufen werden. Die materielle Rechtskraft setzt die formelle voraus.