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Staatorganisation Block 2

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht


Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 27.02.2021 / 27.02.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Übung 1: Die Verwaltungstätigkeit 1. Aufgabe a) Nennen Sie drei Rechtsquellen für das Verwaltungsrecht.  

Völkerrecht (Staatsverträge wie EMRK, LugÜ) Bundesverfassung (und Kantonsverfassungen) Gesetze Verordnungen Konkordate (Verträge zwischen den Kantonen) Allgemeine Rechtsgrundsätze Gewohnheitsrecht

b) Beschreiben Sie den Begriff der Verordnung.  

Die Verordnung ist eine generell-abstrakte nicht im formellen Gesetzgebungsverfahren erlassene Rechtsregel, welche für eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten gilt und sich an einen unbestimmten Kreis von Personen richtet. Sie enthält Details zu den gesetzlichen Regelungen.  

c) Beschreiben Sie den Begriff der Verfügung.  

Eine Verfügung ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher oder erzwingbarer Weise geregelt wird.  

d) Beschreiben Sie die beiden Begriffe „formelle Rechtskraft“ und „materielle Rechtskraft“.  

Formelle Rechtskraft: Die Verfügung kann von den Betroffenen nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden (Frist für Anfechtung abgelaufen). Materielle Rechtskraft: Die Verfügung ist unabänderbar. Sie kann auch von der Verwaltungsbehörde nicht mehr widerrufen werden. 

e) Beschreiben Sie, wie eine (fehlerhafte) Verfügung angefochten werden kann. 

Eine Verfügung ist anfechtbar entweder innerhalb der staatlichen Verwaltung oder dann bei Gericht.

Verwaltungsintern:

Beschwerde oder Rekurs, Revisionsgesuch, Aufsichtsbeschwerde/Anzeige, Einsprache, Wiedererwägungsgesuch, Begehren um Erläuterung und Berichtigung von Redaktionsund Rechnungsfehlern

Gericht:

Verwaltungsgerichtsbeschwerde , Revisionsgesuch , Begehren um Erläuterung und Berichtigung von Redaktions- und Rechnungsfehlern

Aufgabe Liegt in den folgenden Fällen eine Verfügung im Sinne des Verwaltungsrechts vor? Begründen Sie Ihre Antwort. 

Patientenverfügung:Nein / privatrechtliches einseitiges Rechtsgeschäft

Letztwillige Verfügung : (Testament) Nein / privatrechtliches einseitiges Rechtsgeschäft

Parkbusse Ja

Aufforderung des Gemeindeschreibers an einen Einwohner der Gemeinde, das Gemeindehaus wegen ungebührlichen Verhaltens zu verlassen : Ja 

3. Aufgabe Liegt bei folgendem Schreiben eine Verfügung vor? Absender ist ein Betreibungsamt, der Empfänger ist der Betriebene (die Anschriften, die Pfändungsdetails und die Rechtsmittelbelehrung sind unwichtig). Begründen Sie Ihre Antwort. 

Anzeige an den Schuldner betreffend Erwerbspfändung (nur Einkommen Schuldner) Von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen (Bruttoverdienst abzüglich Gewinnungskosten und Sozialabgaben) werden zugunsten der erwähnten Pfändung gestützt auf Art. 93 SchKG mit sofortiger Wirkung bzw. im Anschluss an die vorgehenden Einkommenspfändungen gepfändet: Ihre das monatliche Existenzminimum von Fr. 1'111.11 übersteigenden Einkünfte, bis zur Deckung der betriebenen Forderungen nebst Zins und Kosten, längstens bis am 23.Oktober 2020. Wir fordern Sie auf, jeden Monat (jeweils bis zum 5. Tag) beim Betreibungsamt zu erscheinen, um über Ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Belege über Einkünfte und Auslagen sind mitzubringen. Die jeweils durch unser Amt berechnete Pfändungsquote ist uns bis spätestens am 10. Tag jeden Monates abzuliefern. Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen, insbesondere der Antritt einer neuen unselbstständigen und/oder die Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit, sind uns unverzüglich zu melden. Nichtbefolgung dieser Aufforderung wird gemäss Art. 169 StGB (widerrechtliche Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte) und Art. 292 (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) bestraft. Ausserdem hätten Sie mit der polizeilichen Vorführung zu rechnen. Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (SIGB)

 

Antwort: 

Es ist ein individueller, also an den Einzelnen (hier den Schuldner in einer Betreibung) gerichteter Hoheitsakt (gestützt auf SchKG 93), durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend in verbindlicher oder erzwingbarer Weise geregelt wird (Schuldner muss Geld abliefern). Somit liegt eine Verfügung vor. 

Übung 2: Grundsätze des Verwaltungsrechts Aufgabe Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen. a) Nennen Sie die Grundsätze des Verwaltungsrechts.  

Legalitätsprinzip Grundsatz der Rechtsgleichheit Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen Staatliche Organe beachten das Prinzip der Verhältnismässigkeit Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben