Ergänzungsleistungen (EL)
Sachbearbeiter Sozialversicherungen NBW
Sachbearbeiter Sozialversicherungen NBW
Set of flashcards Details
Flashcards | 44 |
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Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 14.01.2021 / 13.09.2022 |
Licencing | No Copyright (CC0) |
Weblink |
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Welches ist die Basisformel der Ergänzungsleistung?
Ausgaben - Einnahmen = EL
Was ist die Zielsetzung der EL?
Es wird die in der Verfassung garantierte Existenzsicherung gewährleistet
Dies mit dem individuellen Bedarf angepassten Leistungen
sofern die Existenzsicherung der Beziehenden nicht durch reguläre Versicherungsleistungen
oder anderweitigen Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann
Was ist die EL?
Ergänzungsleistungen sind keine Versicherungsleistungen im herkömmlichen Sinn, sondern Bedarfsrenten, die das Existenzminimum der Anspruchsberechtigten garantieren (Versorgungsprinzip).
Sie werden aufgrund der individuellen Verhältnisse massgefertigt und laufend an die sich ändernde Situation angepasst.
Was ist die Bedeutung und der Zweck der EL?
Existenzsichernde, bedarfsorientierte Leistungen
Wichtiges und erfolgreiches Instrument gegen die Armutsbekämpfung
Ähnlich wie Sozialhilfe - aber:
höhere Ansätze
Pauschalen
keine Rückerstattungspflicht (ausser zu unrecht bezogene)
keine Verwandtenunterstützung
Rechtsanspruch in der ganzen Schweiz gleich
In der Schweiz kennen wir das 3-Säulen Prinzip. Zu welcher Säule gehört die EL?
EL sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und gehören somit zur 1. Säule.
Wie werden Beträge gerundet in der Berechnung?
Die EL kennt nur ganze Franken.
Aufrunden: Ausgaben, EL
Abrunden: Einnahmen
Welche zwei Berechnungs-Varianten gibt es?
• Berechtigte in der eigenen Wohnung (Wohnungsfälle)
• Berechtigte in Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen (Heimfälle)
Wo ist die EL geregelt?
• Bundesverfassung, Art. 112a BV
• Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungen und Verordnung (ATSG und ATSV)
• Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Verordnung (ELG und ELV)