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Ergänzungsleistungen (EL)

Sachbearbeiter Sozialversicherungen NBW

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Kartei Details

Karten 44
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2021 / 13.09.2022
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welches ist die Basisformel der Ergänzungsleistung?

Ausgaben - Einnahmen = EL

Was ist die Zielsetzung der EL?

  • Es wird die in der Verfassung garantierte Existenzsicherung gewährleistet

  • Dies mit dem individuellen Bedarf angepassten Leistungen

  • sofern die Existenzsicherung der Beziehenden nicht durch reguläre Versicherungsleistungen

  • oder anderweitigen Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann

Was ist die EL?

Ergänzungsleistungen sind keine Versicherungsleistungen im herkömmlichen Sinn, sondern Bedarfsrentendie das Existenzminimum der Anspruchsberechtigten garantieren (Versorgungsprinzip).

Sie werden aufgrund der individuellen Verhältnisse massgefertigt und laufend an die sich ändernde Situation angepasst.

Was ist die Bedeutung und der Zweck der EL?

  • Existenzsichernde, bedarfsorientierte Leistungen

  • Wichtiges und erfolgreiches Instrument gegen die Armutsbekämpfung

  • Ähnlich wie Sozialhilfe - aber:

    • höhere Ansätze

    • Pauschalen

    • keine Rückerstattungspflicht (ausser zu unrecht bezogene)

    • keine Verwandtenunterstützung

    • Rechtsanspruch in der ganzen Schweiz gleich

In der Schweiz kennen wir das 3-Säulen Prinzip. Zu welcher Säule gehört die EL?

EL sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und gehören somit zur 1. Säule.

Wie werden Beträge gerundet in der Berechnung?

Die EL kennt nur ganze Franken.

Aufrunden: Ausgaben, EL

Abrunden: Einnahmen

Welche zwei Berechnungs-Varianten gibt es?

• Berechtigte in der eigenen Wohnung (Wohnungsfälle)

• Berechtigte in Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen (Heimfälle)

Wo ist die EL geregelt?

Bundesverfassung, Art. 112a BV

• Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungen und Verordnung (ATSG und ATSV)

• Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Verordnung (ELG und ELV)