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Fragen Erfüllung des Vertrags

ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester

ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester


Kartei Details

Karten 16
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.01.2021 / 02.02.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210113_fragen_erfuellung_des_vertrags
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Muss der Schuldner persönlich erfüllen?

Nach dem allgemeinen Grundsatz von Art. 68 OR ist der Schuldner nicht verpflichtet, persön- lich zu erfüllen. Eine persönliche Leistungspflicht ergibt sich jedoch von Gesetzes wegen dann, wenn es bei der geschuldeten Leistung auf die Persönlichkeit des Schuldners ankommt (z.B. bei Dienstleistungsverträgen)

Muss der Schuldner an den Gläubiger persönlich leisten?

Nach dem (ungeschriebenen) Grundsatz hat der Schuldner an den Gläubiger zu leisten. Aus- nahmen gelten dort, wo ein Dritter berechtigter Leistungsempfänger ist (z.B. eine Bank als Zahlstelle)

Was versteht man unter „Erfüllungsort“?

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine Leistungshandlung vorzunehmen hat

Wo befindet sich der gesetzliche Erfüllungsort für Obligationen?

Der gesetzliche Erfüllungsort ergibt sich aus Art. 74 Abs. 2 OR: bei Geldschulden am Wohn- sitz des Gläubigers; soweit eine bestimmte Sache geschuldet ist, am Ort, an dem sich diese bei Vertragsschluss befindet; bei allen anderen Schulden am Wohnsitz des Schuldners

Was geschieht, wenn der Schuldner die Leistung an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort anbietet?

Soweit der Schuldner die Leistung nicht am Erfüllungsort anbietet, hat er in räumlicher Hinsicht nicht richtig erfüllt

Was versteht man unter den Begriffen Holschuld, Bringschuld und Schickschuld?

Holschuld: Erfüllungsort ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners; Bringschuld: Erfüllungsort ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers; Schickschuld: der Schuldner hat richtig erfüllt, wenn er die Sache zum Versand übergeben hat

Wo sind Geldschulden von Gesetzes wegen zu erfüllen?

Geldschulden sind Bringschulden (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1 OR)

Wie unterscheiden sich Erfüllbarkeit und Fälligkeit?

Fälligkeit bedeutet, dass der Gläubiger die geschuldete Leistung einfordern kann. Erfüllbarkeit bedeutet, dass der Schuldner die geschuldete Leistung erbringen darf