M11 Persönlichkeitsrecht
sdfkjds
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Kartei Details
Karten | 35 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.12.2020 / 05.12.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Was ist die Rechtsfähgkeit?
Die Rechtsfähigkeit betittelt die Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten
Möglichkeit einer Person, in den Schranken der Rechtsordnung Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit?
Wie sieht es beim Embrio in vitro aus?
Beim Nodum conceptus?
Nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib und unter der Anforderung der Lebendigkeit.
Diese wird beim kleinsten Lebenszeichen bejaht, egal wie kurz. Herzschlag
Beim Embrio in vitro ab dem Zeitpunkt der Befruchtung
Beim Nondum Conceptus
Keine Rechtsfähigkeit, aber trotzdem Trägerschaft gewisser Rechte möglich
Welches Kriterium gilt zur Feststellung des Todes?
Hirntod, = vollständiger und irreversibler Funktionsausfall des Gehirns
Was besagt die Kommorientenvermutung in Art. 32 Abs. 2 ZGB?
Ist nicht eindeutig beweisbar, in welcher zeitlichen Abfolge der Tod mehrerer Personen eingetreten ist, so gelten beide als gleichzeitig verstorben
Wie werden Art. 34 und Art. 35 ZGB abgegrenzt?
Art. 34 ZGB: Eintritt des sicheren Todes als erwiesen angesehen, Person muss also nachgewiesenermassen von einem Ereignis betroffen worden sein, das notwendig zu ihrem Tod geführt haben muss. (Flugzeugabsturz, Erdbeben, Lawine)
Die Gesetzlichen Folgen treten hier sofort und unwiderruflich ein.
Art. 35 ZGB:keine endgültige Gewissheit, ob Person noch lebt oder bereits verstorben ist. Gefahrensituation lässt den Tod jedoch höchst wahrscheinlich erscheinen. Voraussetzungen von Art. 36 ZGB müssen beachtet werden.
Begriff der Handlungsfähigkeit
Und Zweck
Möglichkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern und aufzuheben oder sonstige Wirkungen auszulösen.
primär Schutzrecht: Personen, aufgrund Schwächezustandes oder Alter vor den rechtlich belastenden Folgen ihres Verhaltens zu bewahren
2 Formen der Handlungsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, verbindlich rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen
Deliktsfähigkeit = Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen zivilrechtlich einzustehen
Voraussetzungen für Urteilsfähigkeit im Geschäftsverkehr?
Grundsätzlich wird sie vermutet, ausser die Lebenserwahrtung führt zur umgekehrten Vermutung.
Sie besteht aus der Willensbildungsfähigkeit und der Fähigkeit sich gemäss dem so gebildeten Willen zu verhalten.
Die Willensbildungsfähigkeit besteht dabei aus:
- Verstandesgemässes Urteilsvermögen
- Realitätsbezug des Urteilsvermögens
- Fähigkeit zur Bildung nachvollziehbarer Motive