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Grundlagen Obligationenrecht (OR) / dipl. Eventmanager/in

Kontrollfragen

Kontrollfragen


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 12.11.2020 / 22.10.2023
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https://card2brain.ch/box/20201112_allgemeiner_teil_obligationenrecht_or_pI2N
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Nenne die drei Entstehungsgründe der Obligation

  1. Vertrag
  2. unerlaubte Handlung
  3. ungerechtfertigte Bereicherung

Nenne ein Beispiel einer ungerechtfertigten Bereicherung

  • Rechnung wurde zweimal bezahlt
  • Lohn wird zweimal überwiesen

Nenne die zwei verschiedene Haftungen im Zusammenhang "durch unerlaubte Handlung"

  • Ausservertragliche Haftung (Verschuldenshaftung OR 41 und Kausalhaftung)
  • Vertragliche Haftung

Art. 41 Unerlaubte Handlung

Nenne die 4 Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolge

  1. Schaden
  2. Widderrechtlichkeit > Eigentum ist ein geschütztes Rechtsgut > Sachbeschädigung verstösst gegen das Gesetz
  3. Verschulden > Absicht oder Fahrlässigkeit
  4. Kausalzusammenhang > Zusammenhang zwischen 1.+2.

Schadenersatz/Verschuldungshaftung

Erkläre den Unterschied zwischen Verschuldens- und Kausalhaftung

Verschuldenshaftungen: Haftung durch eigenes Verschulden, es entsteht eine Obligation durch unerlaubte Handlung.

 

Kausalhaftung: Das eigene Verschulden spielt für die Haftung keine Rolle. Schaden im Zusammenhang mit einer Sorgfaltspflicht > Sorgfaltspflichtverletzung. Es gibt eine milde und strenge Kausalhaftung. 

Unterschied zwischen der milden und der strengen Kausalhaftung

Bei der milden Kausalhaftung kann sich der Schuldner mit einem Sorgfaltsbeweis von der Haftung befreien. Bei der strengen Kausalhaftung ist dies nicht möglich.

Wie haftet ich als Veranstalter?

Was kann ich machen?

Ich hafte für sowohl für eigenes als auch für fremdes Verschulden.

  • Vertragliche Haftung > Pflichtverletzung
  • Gesetzliche Haftung > aus unerlaubte Handlung > Verschuldenshaftung wie auch Kausalhaftung

 

 

Beispiel für die Verschuldenshaftung (ausservertragliche Haftung)

Aus Unachsamkeit verschüttet Herr X Rotwein auf den weissen Teppich des Gastgebers.