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Öffentliches Recht

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Kartei Details

Karten 60
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 06.11.2020 / 08.11.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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Was sind Grundrechte? 

 

Unter dem Begriff der Grundrechte werden die von der Verfassung und von internationalen Menschenrechtskonventionen garantierten inhaltlich grundlegenden Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat verstanden.

Welche Funktion haben Freiheitsrechte? 

Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat

Durch die Freiheitsrechte wird der Einzelne vor Eingriffen des Staates in seine Freiheitssphäre geschützt. Der Staat seinerseits wird zu einem Dulden oder Unterlassen verpflichtet. In dieser Abwehrfunktion der Freiheitsrechte liegt ihre primäre Aufgabe.

Konstitutiv-institutioneller Charakter der Freiheitsrechte

Den Freiheitsrechten kommt über ihre Abwehrfunktion hinaus auch die Funktion von objektiven Grundsatznormen zu, die in der ganzen Rechtsordnung zum Tragen kommen.

Bedingungen für Einschränkungen nach Art. 36 BV? 

1. Gesetzliche Grundlage

2. Öffentliches Interesse oder Schutz von Grundrechten Dritter

3. Verhältnismässigkeit - Geeignetheit

- Erforderlichkeit - Zumutbarkeit

4. Wahrung des Kerngehalts

Wann darf eine Individualbeschwerde nach Art. 34 f. EMRK eingereicht werden? 

 

PersönlicherGeltungsbereich(Art.34EMRK)

  • •  jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder

    Personenvereinigung

  • •  Betroffenheit (keine Popularbeschwerde)

  • •  Staat ist Vertragsstaat der EMRK

    •  ÖrtlicherGeltungsbereich

  • •  primär Staatsgebiet der Vertragsstaaten

  • •  alle Akte, für die ein Staat verantwortlich gemacht werden kann

    •  ZeitlicherGeltungsbereich
    •  Bindung nach Ratifizierung und Inkrafttreten

    •  SachlicherGeltungsbereich
    •  Grundrechte der EMRK und der Zusatzprotokolle

Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen (Art. 35 EMRK) gibt es für die Individualbeschwerde? 

Zulässigkeitsvoraussetzungen (Art. 35 EMRK)

  • •  Keine anonymen Beschwerden (Name und Adresse)

  • •  Kein Missbrauch des Beschwerderechts (z.B. falscher Sachverhalt)

  • •  Keine Übereinstimmung mit einer früheren Beschwerde (Identität von Beschwerdeführer, -gegner und Sachverhalt)

  • •  Keine Befassung anderer internationaler Instanzen

  • •  Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe

  • •  Frist von 6 Monaten nach endgültigem nationalem Urteil

  • •  Begründetheit der Beschwerde

  • •  Unzulässigkeit der Beschwerde, wenn kein erheblicher Nachteil besteht, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte oder die Sicherstellung einer innerstaatlichen gerichtlichen Prüfung erfordert Behandlung

Definition Folter (Verstoss gegen Art. 3 EMRK) 

Folter

Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich sehr grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr begangene Tat zu bestrafen oder um sie einzuschüchtern.

Definition unmenschliche Strafe oder Behandlung (Verstoss gegen Art. 3 EMRK) 

Eine Behandlung, die absichtlich schwere psychische oder physische Leiden verursacht.

Definition: Erniedrigende Strafe oder Behandlung (Verstoss gegen Art. 3 EMRK) 

Eine Behandlung, die bei den Betroffenen Angst-, Furcht- und Minderwertigkeitsgefühle hervorrufen kann, die geeignet sind, sie zu demütigen, zu entwürdigen und allenfalls ihren körperlichen oder geistigen Widerstand zu brechen.