Premium Partner

Recht 2

Grundbegriffe Wettbewerbsrecht

Grundbegriffe Wettbewerbsrecht


Set of flashcards Details

Flashcards 16
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 07.09.2020 / 13.09.2020
Weblink
https://card2brain.ch/box/20200907_recht_2
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200907_recht_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

UWG

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (2015 neu). Zentrale Kodifikation des Wettbewerbsrechts mit Generalklausel (§3), schwarzer liste (§3 ||| UWG mit Anhang), einzeltatbeständen (§§3a-6) und sonderratbestand gegen Belästigung (§7)

Schutzzwecktrias

Das UWG schützt nach seinem §1 : Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer und damit auch die Allgemeinheit.

Mitbewerber

Unternhmer in konrektem Wettbewerbsverhältnis (§2 | NR. 3 UWG). Schutz insbesondere gegen Rufschädigung, Leistungsausbeutung und Behinderung, unlautere vergleichende Werbung, Ausspähung und Verrat (§§4, 6, 17 - 19 UWG).

Verbraucher

§2 || UWG und §13 BGB. Schutz insbesondere gegen unangemessenen unsachlichen Einfluss, Ausnutzung und Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Angst oder Zwangslagen, verdeckte Werbung, irreführende Webung und unzumutbare Belästigung.

Rechtsbruch

§ 3a UWG:

Verstöße gegen Normen, die auch im Interesse von Marktteilnehmern Marktverhaltensregeln aufstellen, sind unlauter.

Nachahmung:

Grds. zulässig. Grenzen nach § 6 UWG insb.:

Vernünftige Vergleichsbasis, wesentliche und nachprüfbare Eigenschaften, Schutzrechte, keine Irreführung.

Aggresive Werbung:

Vgl. §§ 3, 4a UWG:

Belästigung, Nötigung und sonstige unzulässige Beeinflussung, die die Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer gefährdet.

Irreführende Werbung:

Verboten nach §§3, 5 UWG. Irreführend ist eine Werbung schon, wenn sie geeignet ist bei einem nicht unehreblichen Teil der Verkehrskreise eine verhaltenserhebliche Fehlvorstellung hervorzurufen.