Zur Gesellenprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er eine bestimmte Zeit in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Welche Mindestzeit ist hierfür notwendig? (Frage 15, S.331 oben)
Ihr Lehrling hat erfolgreich an der Abschlussprüfung zum Bürokaufmann teilgenommen. Von wem erhält er das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung? (Frage 14, S.335)
Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung mit der Gesamtnote "ausreichend" bestanden. Er ist mit der Bewertung nicht zufrieden. Deshalb will er die Gesellenprüfung zur Verbesserung der Note wiederholen. Ist das möglich? (Frage 13, S.332 unten)
Ein in einem Handwerksberuf ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. In der Berufsschulabschlussprüfung hat er ordentliche Leistungen erbracht, die er deshalb auch im Gesellenprüfungszeugnis ausgewiesen haben will. Kann der Lehrling die vom Prüfungsträger (Innung oder HWK) verlangen? (Frage 12, S.335)
Ihr Lehrling erhält eine Einladung zur Zwischenprüfung. Welche Aussage trifft zu? (Frage 11, S.318)
Ein in einem Betrieb angestellter Meister hat an einer Fortbildungsmassnahme der Handwerkskammer teilgenommen, an deren Ende eine Fortbildungsprüfung stattgefunden hat. Da der Meister im nächsten Jahr einige Monate im Ausland arbeiten will, beantragt er bei der Handwerkskammer, seinem Fortbildungsprüfungszeugnis eine englisch sprachige und eine französisch sprachige Übersetzung beizufügen. Hat die Handwerkskammer diesem Antrag zu entsprechen? (Frage 10, S.335)
Ihr Lehrling möchte nach erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung so schnell wie möglich die entsprechende Meisterprüfung ablegen. Über welchen Zeitraum muss er noch Berufserfahrung sammeln, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden? (Frage 9, S.348 unten?)
Stellen sie fest, was durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz insbesondere gefördert wird: Was ist richtig? (Frage 8, S.369 oben)