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HWP III (Fusion,Spaltung, Umwandlung)

HWP III (0hne Fusion,Spaltung, Umwandlung)

HWP III (0hne Fusion,Spaltung, Umwandlung)


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Flashcards 23
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 29.05.2020 / 16.08.2023
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Fusion:

Prüfpflicht?

Erleichterung?

Prüfpflicht wenn übernehmende Unt. eine Kapitalgesellschaft ist oder Genossenschaft mit Anteilsscheinen.

 

KMU können auf Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen (gilt für Fusion, Spaltung und Umwandlung)

  • Grössenkriterien 20 / 40 / 250 in den 2 vorhergehenden GJ nach OR-Abschluss
  • keine Anleihen ausstehend haben
  • nicht an der Börse kotiert sind

 

Keine Prüfung bei Mutter-Tochter-Fusion oder Schwesterfusion
- erleichterte Fusion (HR prüft ob Sachverhalte einer erleichterten Fusion gegeben sind)

 

Bei Verzicht zur Prüfung hat zur Folge, dass weder Kapitalerhöhung, Gesellschaftsgründung der Prüfung unterliegen -> es ist anzunehmen, dass hier eine Gesetzeslücke besteht und in diesen Fällen das HR die Einhaltung der Sacheinlagevorschriften fordern.

Fusion:

Haftung der Revisionsstelle?

Prüfziel?

Unabhängigkeit?

Sanierungsfusionen?

Schuldenruf?

Haftung: analog der Revisionshaftung

Prüfung: Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses und Angemessenheit der Bewertungsmethoden.

Ziel: Rechte der Gesellschafter (nicht Gläubiger) gewahrt sind. Indirekte Wahrung der Gläubigerrechte durch Prüfung des Austauschverhältnisses

Unabhängigkeit: gleiche Anforderungen wie an eine RS (bei Mitwirkung zur Bestimmung des Umtauschverhältnis ist die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben) Es ist im Einzelfall zu entscheiden ob die RS als Fusionsprüfer fungieren darf (Doppelmandat wird in Literatur kontrovers behandelt. Das SEC schliesst Doppelmandate aus)

Sanierungsfusion: Fusion mit Unt. welche eine Unterbilanz oder Überschuldung ausweist ist zulässig, sofern die andere über freie Reserven in mind. gleichem Umfang verfügt

Schuldenruf: bei Fusionen (bei Spaltung nicht möglich) kann auf den dreimaligen Schuldenruf verzichtet werden, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass keine Forderungen bekannt oder zu erwarten sind, zu deren Befriedigung das freie Vermögen nicht ausreicht (Bei Umwandlung kein Schuldenruf vorgeschrieben)

Fusionsarten:

5 verschiedene Fusionsarten?

Kombination (Art. 749 OR):
Bei der Kombination gehen zwei oder mehrere bestehende Gesellschaften in einer neu zu gründenden Gesellschaft auf, d.h. es findet eine "Verschmelzung durch Neubildung" statt

Annexion (Art. 748 OR):
Eine bestehende Gesellschaft eine andere in sich auf, wobei die übernommene Gesellschaft untergeht. Somit kommt es zu einer "Verschmelzung durch Aufnahme".

Absorption:
Ein Spezialfall der Annexion, bei dem das untergehende Unternehmen eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft ist. Der Verschmelzungsvorgang entspricht einer Kapitalkonsolidierung,

Unechte Fusion:
Es wird im Fusionsvertrag vereinbart, dass die Aktiven und Passiven gegen Tausch von Aktien der übernehmenden Gesellschaft erworben werden.

Quasifusionen:
Wirtschaftliche Verschmelzung, ohne Aufgabe der rechtlichen Selbständigkeit durch Konzernbildung (vertikal oder horizontal möglich)

Fusionsablauf in 6 Phasen

  1. Abschluss Fusionsvertrages / Erstellung Fusionsbericht / ev. Zwischenbilanzen
  2. Revision Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht durch zugelassenen Revisionsexperten
  3. Einsichtsverfahren (mind. 30d), Einladung zur GV
  4. Fusionsbeschluss der GV
  5. Eintragung im HR (ev. Bewilligung der WEKO)
  6. Sicherstellung der Gläubigerforderungen auf Verlangen
    Innerhalb 3Mt. nach HR-Eintrag / auch bei erleichterter Fusion / Gesetz sieht bei Unterlassung keine Sanktionen vor - Gesetzesverstoss, Hinweis bei Bericht am YE

Fusionsvertrag (Art 13 Abs. 1 FusG):

Minimalanforderungen an den Fusionsvertrag?

  • Namen oder die Firma, Sitz, Rechtsform der beteiligten Gesellschaften
  • Umtauschverhältnis der Anteile / Angaben über Ausgleichszahlungen
  • Rechte welche die übernehmende Gesellschaft den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrechte oder Genussscheine gewährt
  • Zeitpunkt der Übernahme

Fusionsbericht (Art. 14 FusG):

Ziele?

Inhalt?

Ziel: Transparenz schaffen, damit Aktionäre in Kenntnis aller wesentlichen Umstände sind

Adressat sind die Gesellschafter beider Unt. (Einsicht während mind. 30 Tagen)

KMUs können auf Fusionsbericht verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen

Inhalt:

  • Zweck und Folgen der Fusion
  • Fusionsvertrag
  • Umtauschverhältnis der Anteile / Angaben über Ausgleichszahlungen
  • ggf. Höhe der Abfindung und Gründe wieso keine Aktienbeteiligung gewährt wird (wird nur eine Abfindung ausgerichtet, muss dies an der GV der übertragenden Unt. mit mind. 90% aller Stimmen bewilligt werden)
  • Besonderheiten bei Bewertung der Anteile bezüglich des Umtauschverhältnisses
  • ggf. Umfang der Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft
  • ggf. entstehende Nachschusspflicht, persönliche Leistungen, persönliche Haftung aus der Übertragung der untergehenden Unt.
  • Fusion mit unterschiedlichen Rechtsformen: Pflichten und Rechte die den Gesellschaftern in der neuen Rechtsform unterliegen
  • Auswirkungen der Fusion auf Arbeitnehmer und Hinweise auf einen allfälligen Sozialplans
  • Auswirkungen der Fusion auf die Gläubiger
  • Hinweise auf erteilte und ausstehende behördliche Bewilligung

bei Kombinationsfusion: Entwurf der neuen Statuten

Grundsätzliche Prüfungsschwerpunkte bei der Fusion:

  • Kapitalerhöhung resp. bestehendes Kapital der übernehmenden Gesellschaft zur Wahrung der Rechte der übertragenen Gesellschafter ausreichend?
  • Umtauschverhältnis für Anteile bzw. Abfindung vertretbar?
  • Beurteilung der Methode zur Bestimmung des Umtauschverhältnisses
  • Welche Besonderheiten waren bei der Bewertung der Anteile zu berücksichtigen?
  • Sind Ausgleichszahlungen und Abfindungen durch freies EK gedeckt?
    (wenn nicht, käme dies einer Rückleistung von Einlagen gleich - neue Lehre verwirft dies, da bei einem vorgängigen Kauf und anschliessender Fusion (Mutter-Tochter-Fusion) auch keine Bedingung darstellt)

Prüfungshandlungen bei der Fusionsprüfung:

Betreffend dem Umtauschverhältnisses?

Betreffend der Kapitalerhöhung?

Prüfung der Verhältnismässigkeit des Umtauschverhältnisses:

  • Prüfung ob Grundlage zur Unternehmensbewertung aktuell und für die angewandte Methode geeignet ist
  • Prüfung ob Methode richtig angewandt und Unt. Wert korrekt berechnet wurde

 

Prüfungsaussage über die Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses:
nicht vertretbar wenn offensichtlich unrichtig, Verwendung unsachgemässer Grundlagen, willkürliche Annahmen oder Schätzungen, methodische Fehler oder Widersprüche, kalkulatorische Fehler.

 

Ist die Kapitalerhöhung ausreichend?

  • mathematische Überprüfung der Kalkulation
  • ist Unternehmenswert sowie Umtauschverhältnis vertretbar und ist die notwendige Kapitalerhöhung korrekt berechnet, kann keine unter-pari-Emission vorliegen