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Innominatverträge

OR BT II

OR BT II


Kartei Details

Karten 48
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.05.2020 / 08.06.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Definition: Innominatverträge!

  • Innominatverträge sind Verträge, die weder im Besonderen Teil des OR noch in einem Spezialgesetz eine eigene Regelung erfahren haben.
  • Mit Innominatverträgen sind Vertragstypen gemeint, die in der Praxis entwickelt wurden mittlerweile eine hinreichende Verfestigung in der Praxis erfahren haben, so dass man sagen würde, dass es eigene Vertragstypen sind, weil sie im Gesetz nicht benannt werden.

Was gehört zum Grundsatz der Vertragsfreiheit des OR?

  • Zur Vertragsfreiheit gehört auch die Inhaltsfreiheit, Art. 19 Abs. 1 —> gesetzliche Schranken: Abs. 2
  • Ausprägung der Inhaltsfreiheit: Typenfreiheit

Was für Verträge können die Vertragsparteien also nach dem Grundsatz der vertragsfreiheit vereinbaren?

  • (Nominat-)Vertrag m. Inhalt eines gesetzlich normierten Vertragstyps (Die meisten Parteien beschreiben in ihrer vertraglichen Einigung nur die Hauptpflichten und entsprechenden Inhalte und sonst nichts. Weil weitere Inhalte nicht geregelt —> Nominatvertrag findet Anwendung)
  • (Nominat-)Vertrag, aber mit Abweichungen vom gesetzl. Typ (Bsp.: Verkäufer bekommt anstatt nur Geld zum einen Teil den Gebrauchtwagen (=Abweichung der OR BT Regelungen))
  • Innominatvertrag

  1. Skizze mit Innominatvertrag, Nominatsvertrag, Vertragsfreiheit.
  2. Wiso ist Innominatvertrag nur gestrichelt
  3. Wann können die Parteien die Bedingungen der Nominatverträge abbedingen?

Wiso gibt es Nominatverträge, wenn nach Art. 19 Abs. 1 OR die Vertragsfreiheit gilt?

  • historischer Hintergrund
  • praktische Vorteile gesetzlicher Regelungsmodelle (man muss nicht bei jedem kleinen Vertrag alles abmachen, bspw. Beim Cola-Kauf)

Was ist der historische Hintergrund der Nominatverträge?

Das römisch-rechtliches Kontraktsystem: Vertrag musste, um durchsetzbar zu sein, zu einem der Vertragstypen gehören, die das römische Recht anerkannte.

  1. Wiso sind die gesetzlichen Regelungsmodelle praktisch?
  2. Wie wird die Vertragsfreiheit trotz Nominatverträge gewährleistet?

 

  1. Einfach und sie werden typischen Parteibedürfnissen i.d.R. gerecht
  2. wo abweichende Parteiinteressen --> privatautonome Abweichung vom Nominatvertrag zulässig (Vertragsfreiheit)
    • nur in Details, oder durch umfassend abweichende Regime

Wiso ist der Unterschied von Nominatverträgen und Innominatverträgen nicht überall sehr gross?

Regelungsdichte bei gesetzlichen Nominatverträgen variiert erheblich