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ZPO

Zivilprozessordnung

Zivilprozessordnung


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Cartes-fiches 9
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 16.03.2020 / 23.12.2022
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Zulässigkeit des Rechtsweges

- Gerichte/Verwaltungsbehörden

- Streit/Außerstreit

- ordentliche/außerordentliche Gerichte

In jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen oder auf Antrag wahrzunehmen! Zurückzuweisen nach § 42 Abs 1 J

Abgrenzung streitiges Verfahren x Außerstreitverfahren

§ 1 Abs 2 AußStrG: nur dort, wo gesetzlich angeordnet --> Generalklausel zugunsten des streitigen Verfahrens

Außerstreit: Abstammung, Unterhalt, Ehe, Verlassenschaft, Grundbuch, FB, wohnrechtliche Angelegenheiten

Im Zweifel ist nach § 40a JN vorzugehen

Ordentliche Gerichte in Ö

115 BG

1 BGHS in Wien

16 LG

1 HG in Wien

1 ASG in Wien

4 OLG

OG

 

Sachliche Zuständigkeit

1) Kausalgerichtsbarkeit? (Arbeits- oder Handelssache)

2) Eigenzuständigkeit § 49 Abs 2 JN: Familie, Bestand, Besitzstörung,...

3) Wertzuständigkeit § 49 Abs 1 JN: bis inkl 15.000 = B

Streitwert

Geldbetrag wird eingeklagt: nur Hauptforderung, keine Zinsen!

Mehrere Ansprüche werden eingeklagt: zusammenzurechnen, wenn rechtlicher/tatsächlicher Zusammenhang oder von einer Streitgenossenschaft erhoben (§ 55 Abs 1 JN)

Keine Geldleistung: Kläger muss bewerten! Im Zweifel ist von 5.000 Euro auszugehen (§56 Abs 2 JN

Örtliche Zuständigkeit

1) besonderer Gerichtsstand? (§§ 76-104 JN)

- ausschließlicher (KSchG, unbewegliches Gut, Bestand, Ehe)

- Wahl (§§ 86a JN

 

2) allgemeiner Gerichtsstand (§§ 65-75 JN, Wohnsitz bzw gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz des BEKLAGTEN)

Rechtsbehelfe zur Beseitigung der Säumnisfolgen

1) Wiedereinsetzung (§§ 146 ff ZPO)

Vor.: unabwendbares, unvorhergesehenes Ereignis (leichte Fahrlässigkeit schadet nicht, NUR prozessuale Fristen!). Prozesshandlung ist gleichzeitig nachzuholen, wird dem Gegner zugestellt. 14 Tage nach Wegfall des Hindernisses. Bewilligung ist nicht anfechtbar. Kosten trägt der Wiedereinsetzungswerber.

2) Widerspruch (§§ 396, 442 ZPO)

Vor.: NUR Beklagter! Inhalt einer KB, aber keine Begründung erforderlich. 14 Tage ab Zustellung. BG-Verfahren: Wenn schon ein Widerspruch erhoben wurde, ist weiterer unzulässig! ERSTE Verteidigungshandlung! Kosten trägt Widerspruchswerber

3) Berufung 

Vor.: Urteil ist fehlerhaft (Nichtigkeit, Verfahrensmangel, unrichtige rechtliche Beurteilung), weitestgehender Rechtsschutz. 4 Wochen ab Zustellung. Kosten trägt der Verlierer.

 

 

ALLE können kumuliert werden!

Besitzstörungsverfahren

§§ 454-459 ZPO --> Schutz und Wiederherstellung des letzten Besitzstandes

Dreigliedriges Klagebegehren: Feststellung Störung, Wiederherstellung früherer Zustand, Unterlassung weiterer Störungen

30 Tage ab Kenntnis der Störung und Person (454 Abs 1 ZPO)

Eigenzuständigkeit BG (§ 49 Abs 2 JN), Entscheidung mit Endbeschluss (Rekurs unter 2.700 EUR siehe § 501 ZPO