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Schifffahrtsrecht - Schallsignale

Schallsignale Wiki

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Kartei Details

Karten 31
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2020 / 21.12.2020
Lizenzierung Namensnennung - keine Bearbeitung (CC BY-ND)    (Wiki)
Weblink
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(#F: 1) Schallsignal: lang ()

Maschinenfz. in Fahrt mit FdW, mind. alle 2 min

(#F: 2) Schallsignal: lang, lang (——)

Maschinenfz. In Fahrt ohne FdW (d. h. treibend), mind. alle 2 min

(#F: 3) Schallsignal: lang, kurz, kurz (—••)

segelnde, schleppende, schiebende, manövrierunfähige und tiefgangbehinderte Fz. in Fahrt;

manövrierbehinderte und fischende Fz. in Fahrt oder vor Anker, mind. alle 2 min

(#F: 4) Schallsignal: lang, kurz, kurz, kurz (—•••)

geschleppte/geschobene Fz.

im Anschluss an das Signal des schleppenden/schiebenden Fz.

(#F: 5) Schallsignal: kurz, lang, lang (•——)

frei fahrende Fähre

(fortlaufend, während der gesamten Fahrt)
Lichterführung: wie Maschinenfz. in Fahrt mit FdW

Frei fahrende Fähren auf dem Nord-Ostsee-Kanal, der Trave und der Warnow in Fahrt:
je ein gelbes Gleichtaktlicht im Topp sowie vorn und hinten an jeder Seite (bei den Ecklichtern nur sichtbar im fahrzeugabgewandten Sichtwinkel)

(#F: 6) Schallsignal: Glocken-Einzelschläge (¿ ¿ ¿ ¿ ¿ ¿ ¿ ...)

nicht frei fahrende Fähre

(fortlaufend, während der gesamten Fahrt)
Lichterführung: grün über weiß

(#F: 7) Schallsignal: unverwechselbares Signal

Fz. unter 12 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 min ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht mit anderen verwechselt werden kann

(#F: 8) Schallsignal: langes Glockenschlagen (mind. 5 sec) (¿...¿)

Ankerlieger ab 20 m bis 100 m Länge: einmal pro min ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal