Premium Partner

Prüfung Schusswaffenhandel (Polizeisysteme & Identifikation, 02.10.2019)

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenhandel/sw-lernbuch-d.pdf

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenhandel/sw-lernbuch-d.pdf


Kartei Details

Karten 373
Lernende 62
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.10.2019 / 12.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenhandel/sw-lernbuch-d.pdf)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20191009_pruefung_schusswaffenhandel_polizeisysteme_identifikation_02_10_2019
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20191009_pruefung_schusswaffenhandel_polizeisysteme_identifikation_02_10_2019/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

1) Ist ein Selbstverteidigungsspray mit dem Reizstoff CN eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? 

a) Ja, dieser Spray ist eine Waffe und kann nur mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden.

2) Als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung müssen Sie importierte Feuerwaffen mit einer Importmarkierung versehen. Bei welcher Stelle können Sie eine Importmarkierungsnummer beantragen? 

a) Bei der Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei.

3) Ein Kunde von Ihnen bringt Ihnen seine selbstimportierte Flinte vorbei und bittet Sie darum, dass Sie als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung und einer Importmarkierungsnummer diese Waffe mit Ihrer Importmarkierungsnummer kennzeichnen sollen. Dürfen Sie das? 

a) Ja, ich kann die Waffe markieren, muss das jedoch auch in meiner Waffenkontrolle erfassen.

4) Als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung beziehen Sie auch Soft-AirWaffen von einem Lieferanten in Deutschland. Sie verbringen diese mit Ihrer Generalbewilligung in die Schweiz. Müssen Sie diese Waffen mit Ihrer Importmarkierungsnummer kennzeichnen? 

a) Nein, Soft-Air-Waffen sind keine Feuerwaffen und somit muss ich diese nicht kennzeichnen.

5) Als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung und Importmarkierungsnummer muss ich auf allen von mir hergestellten Feuerwaffen meine Importmarkierungsnummer anbringen. 

a) Nein, die Importmarkierungsnummer muss nur auf den von mir in das schweizerische Staatsgebiet verbrachten Feuerwaffen angebracht werden.

6) Importmarkierungsnummern müssen nur auf Feuerwaffen angebracht werden, welche aus einem Schengenstaat in die Schweiz verbracht werden. 

a) Falsch, es müssen alle in die Schweiz verbrachten Feuerwaffen mit einer Importmarkierungsnummer versehen werden.

7) Als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung und Importmarkierungsnummer können Sie bei einem Auktionshaus im Ausland eine sehr rare Pistole aus dem II Weltkrieg ersteigern. Müssen Sie diese nach dem Verbringen in die Schweiz auch mit Ihrer Importmarkierungsnummer versehen? 

a) Grundsätzlich müssen alle in die Schweiz verbrachten Feuerwaffen mit der Importmarkierungsnummer versehen werden. In Ausnahmefällen kann bei der Zentralstelle Waffen eine Ausnahmebewilligung beantragt werden, dass diese Feuerwaffen nicht markiert werde

8) Ein guter Kunde von Ihnen fragt Sie an, ob Sie als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung und Importmarkierungsnummer eine von ihm selbstimportierte Jagdflinte mit Ihrer Importmarkierungsnummer kennzeichnen würden. Dürfen Sie das? 

a) Ja, ich kann diese Jagdflinte markieren. Ich muss dies jedoch in meinen Kontrollbüchern aufnehmen, damit ich jederzeit Auskunft geben kann, welche Feuerwaffen mit meiner Importmarkierungsnummer gekennzeichnet wurden.