Defintion: Forum Shopping
Definition: Forum Running
Als Forum Running wird das Rennen der Kläger (i.d.R. Erben) auf das günstigere in- oder ausländische Gericht verstanden und ist dann von Bedeutung, wenn sich aufgrund eines Nachlasskonfliktes sowohl in- als auch ausländische Gerichte für eine konkrete Streitsache als zuständig erachten können.
Defiiniton: allgemeiner Gerichtsstand
derjenige Ort, an welchem man grundsätzlich mit jeder Klage belangt werden kann (Wohnsitz, Sitz)
Definition: besonderer Gerichtsstand
Besondere Gerichtsstände gelten nur für bestimmte Klagen (Vertragsrecht, unerlaubte Handlung)
Sind von einem unzuständigen Gerichte gefällte Entscheide gleichwohl gültig?
Ja, Ausnahme; Entscheide eines sachlich unzuständigen Gerichts leiden an einem schwerwiegendem Mangel, der die Nichtigkeit des Entscheids zu folge haben kann
Wie ist die sachliche Zuständigkeit geregelt?
kantonal Art. 4 ZPO
kann ein vereinbarter Gerichtsstand ausschliesslich sein?
Auch der vereinbarte Gerichtsstand kann von den Parteien als ausschliesslicher oder als nicht ausschliesslicher gemeint sein.
Wer gewinnt den Wettlauf beim "forum running"
diejenige Partei, welche ihre Klage zuerst bei einem Gericht anhängig macht
Ob es dabei eine Klage auf Leistung (z.B. Schadenersatz) oder eine negative Feststellungsklage ist (z.B. auf Nichtbestehen einer Schadenersatzpflicht) spielt keine Rolle