ZGB
ZGB
ZGB
Set of flashcards Details
Flashcards | 71 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 30.07.2019 / 10.01.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190730_zgb
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20190730_zgb/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Erläutere die zwei Rechtsordnungen
Öffentliches Recht:
- Beziehung zwischen Staat und Person (Befehl/Unterordnungsverhältnis)
Privat- oder Zivilrecht
- Beziehung zwischen Privatpersonen (Vertrag/Gleichstellungsverhältnis)
Was beeinhaltet das öffentliche Recht?
- Staatsrecht (Bundesverfassung, Kanontsverfassung etc.)
- Verwaltungsrecht (Steuerrecht, Baurecht etc.)
- Strafrecht
- Prozessrecht
- SchKG
- Völkerrecht (Staatsverträge etc.)
Erläutere weitere Rechtsordnungen
Internationales Recht:
- Staatsverträge
- EMRK, WTO, bilaterale Abkommen mit EU
Staatliches Recht:
- Bundesrecht (Bundesgesetze, ZGB, OR, StGB)
- kantonales Recht (Kaufvertrag, kantonale Gesetze etc.)
- Gemeinderecht (Reglemente etc.)
Was ist ein dispositives Recht?
Das dispositive Recht gilt nur wenn nichts anderes vereinbart wurde. Was im OR steht muss grundsätzlich nicht übernommen werden, sondern kann abgeändert werden.
Was ist ein zwingendes Recht?
Das zwingende Recht mus eingehalten werden, ansonsten ist die Vereinbarung nichtig.
- einseitig zwingende Rechte: Abweichung nur zu Gunsten der schwächeren Partei möglich (z.B. Arbeitsrecht)
- teilzwingende Rechte: Abweichung nur in eine Richtung möglich (z.B. Kündigungsfrist verlängern, aber nicht verkürzen)
Erläutere die Rechtsfähigkeit
Jeder Mensch ist rechtsfähig das heisst die Fähigkeit haben um die Rechte und Pflichten zu tragen.
Beginn: vollendete Geburt
Ende: Tod (ggf. Verschollenerklärung)
Erläutere die Handlungsfähigkeit
Eine Person ist handlungsfähig, wenn diese volljährig und urteilsfähig ist.
Voll handlungsfähig: urteilsfähige Personen
Beschränkt handlungsfähig: urteilsfähige Minderjährige / Personen unter Beistand (Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig) / geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens können besorgt werden (freies Kindsvermögen z.B. Sackgeld kann selber darüber bestimmt werden)
Wo ist der Wohnsitz einer natürlichen Person?
- Absicht des dauerenden Verbleibens
- Lebensmittelpunkt
- Schriftenhinterlegung ist nur Indiz
Wohnsitz ist relevant für:
- Ort, wo der Beklagter einzuklagen ist, ausser andere Vereinbarung des Gerichtsstandes.
- Ort wo betrieben wird
Letzter Wohnsitz: Ort wo Erbgang abgewickelt wird