CYP BFE
1.2 Compliance
1.2 Compliance
Set of flashcards Details
Flashcards | 19 |
---|---|
Students | 26 |
Language | Italiano |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 30.07.2019 / 15.03.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190730_cyp_bfe
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Bankengesetz (BankG)
-->Nenne die Ziele und den Inhalt
Ziele:
-Schutz der Wirtschaft, funktionierendes Bankensystem
-Schutz der Banken, "
-Schutz der Bankkunden, Guthaben im Falle der Zahlungsunfähigkeit
Inhalt:
-Bewilligung zum Betrieb einer Bank
-Regeln zu Liquidiät einer Bank
-Besonderer Schutz der Kundengelder im Konkursfall
-Regelt unter anderem die Bestimmung zu den Grundsätzen einer einwandfreien Geschäftstätigkeit
Börsengesetzes (BEHG)
-->Nenne die Ziele und Inhalt
Ziele:
-Gleichberechtigung aller Kunden
-Transparenz der einzelnen Geschäfte
-Bewahrung Funktionsfähigkeit im Finanzplatz
Inhalt:
-Voraussetzung für die Einrichtung u. Betrieb von Börsen- u. Effektenhandel
-Börsenhandel nur mit Bewilligung möglich
-Börsenprüfung der Börsenhändler einer Bank
Konsumkreditgesetz (KKG)
-->Nenne die Ziele u. Inhalt
Ziele:
-Schutz der Kunden, als Privatperson, die ihren Konsum mit einem Kredit finanzieren
-Schutz vor Überschuldung
Inhalt:
-Vorschriften zur Kreditprüfung für die Banken, bei Vergabe von Konsumkrediten
Kollektivanlagegesetz (KAG)
-->Nenne die Ziele u. Inhalt
Ziele:
-Schutz der Anleger von kollektiven Kapitalanlagen
-Transparenz u. gutes Funktionieren des Markts
Inhalt:
-Organisation u. Leitung der kollektiven Kapitalanlagen
-Bestimmung über Rechte der Anleger
Geldwäschereigesetz (GWG)
-->Nenne die Ziele u. Inhalt
Ziele:
-Verhinderung von Geldwäscherei
Inhalt:
-6 Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei
-3 Pflichten bei Geldwäschereiverdacht
Bankkundengeheimnis
Nenne:
-Ziele
-Bedeutung
-Wer ist unterstellt
-Rechtsgrundlage
Ziele:
-Privatsphäre u. Bankdaten der Bankkunden gegenüber Dritten schützen/bewahren
Bedeutung:
-Bekanntes Merkmal des Finanzplatzes Schweiz
-Leistet Sicherheit u. Vertrauen in der Schweiz
Wer ist unterstellt?:
-Alle Schweizer Banken u. ihre Mitarbeiter
Rechtsgrundlage:
-Regelung Pflichtverletzung: BankG Art. 47
Bankkundengeheimnis
Konsequenzen bei Verstoss
(BankG Art 47)
-Bestrafung des Bankmitarbeiters
-Fahrlässig: Geldstrafe bis zu CHF 250'000.-
-Vorsätzlich: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
-Vorsätzlich inkl. Verschaffung eines Vermögensvorteils: Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Geldwäscherei Definition
-Vermögenswerte mit krimineller Herkunft in scheinbar legales Geld umwandeln, um es im Wirtschaftskreislauf nutzen zu können
-Verschleierung der verbrecherischen Herkunft von Geldern