Arzneimittelzulassung
CTD und eCTD, Zulassungsverfahren MRP, DCP, CP , Variations, Pharmakovigilanz, Zulassung in USA, Japan u.a.
CTD und eCTD, Zulassungsverfahren MRP, DCP, CP , Variations, Pharmakovigilanz, Zulassung in USA, Japan u.a.
Set of flashcards Details
Flashcards | 31 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Medical science/Pharmaceutics |
Level | University |
Created / Updated | 07.07.2019 / 25.07.2019 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190707_arzneimittelzulassung
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20190707_arzneimittelzulassung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was sind Arzneimittel?
Arzneimittel sind
- Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen
- zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper
- als Mittel mit Eigenschaften zur:
- Heilung Linderung Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind
Definition biologische Arzneimittel
Arzneimitteln, deren Ausgangsstoffe biologischen Ursprungs sind wie Mikroorganismen, Organe und Gewebe sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs, Zellen oder Flüssigkeiten (einschließlich Blut oder Plasma), menschlichen Ursprungs und biotechnologische Zellgebilde (Zellsubstrate, rekombinant oder nicht, einschließlich primärer Zellen)
Definition Biopharmazeutikum
Biopharmazeutika (auch Biopharmaka, Biologicals, Biologica, Biologika oder Biologics) sind Arzneistoffe, die mit Mitteln der Biotechnologie und gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Z.B. rekombinant Hergestellte Antikörper oder Proteine. Stammzellen sind keine Biopharmazeutika
Medizinproduk
Etwas was implantiert wird, bei dem man keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung haben, sondern mechanische und physikalische Wirkungsweise. Hier keine Zulassungsverfahren, sondern Konformitätsbewertungsverfahren mit Vergabe eines CE-Kennzeichens nicht durch BfarM oder PEI sondern beispielsweise TÜV. Beispiele: aktive implantierbare Medizinprodukte, in-vitro Diagnostika und sonstige Medizinprodukte wie zb. Lesebrillen, Prothesen, Hörgeräte etc.
Generika
Arzneimittel mit :
- gleichem Wirkstoff,
- gleicher Dosierung
- gleicher Darreichungsform wie Originalprodukt.
- Unterschiede in Hilfsstoffe oder Herstellungstechnologie möglich.
- Pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit muss nachgewiesen werden und wie beim Originator sichergestellt sein
Bei der Beantragung der Zulassung muss der Hersteller auf Originalprodukt als Referenz verweisen, allerdings erst nach Ablauf des Patentschutzes.
In wichtigen und teuren Bereichen wie z.B toxikologische Eigenschaften des WS und die klinische Studien I-III können die Hersteller auf die Unterlagen des Erstanbieters verweisen.
Anforderung an Herstellung, Identität, Reinheit und Gehalt unterscheiden sich also nicht vom Originator.
Jedoch muss therapeutische Äquivalenz nachgewiesen werden im Rahmen von Bioäquivalenzstudien à pharmakokinetische Parameter wie AUC und Cmax müssen im Bereich von 80-125% dem Originator gleichen.
Biosimilars
Nachahmer Produkte von biotechnologisch (rekombinant) hergestellten Arzneimittel, Biologicals.
- Bewertet nach dem Prinzip der Ähnlichkeit und nicht der Gleichheit wie bei Generika (bezogen auf small molecules).
- Biosimilars sind ähnlich aber nicht strukturell identisch zu ihrem gentechnisch hergestellten Vorgänger. Unterschied z.B in ihren Glykosilierungsmuster/Acetylierungsmuster.
- Studien zu physikalisch-chemischen und biologischen Wirkung sind Pflicht.
- Komparabilitätsstudien --> Anhand von den Studien kann man sagen ob die eine ähnliche Eigenschaft zum Originator haben, denn es gibt immerwieder eine Variabilität bei biologischen Produkten!
Biosimilars sind hochkomplex aufgebaut und können deshalb nicht wie bei small molecules generics auf Zulassungsdaten des Originalanbieters referiert werden. Hier gilt keine bezugnahme Zulassung bei der BE-Studien das gesamte klinische AM-Entwicklungsprogramm substituieren.
BE-Studie reicht nicht aus, sondern es müssen:
- Unbedenklichkeit und Wirksamkeit dargelegt werden, sowie
- umfassende vergleichende Daten zur Qualität, präklinische (z.B Pharmakologie-Pharmakodynamik und Toxikologie) und klinische Daten (insbesondere Phase I und III, z.B klinische Wirksamkeitsstudien, klin. Sicherheit, Pharmakovigilanz, Pharmakodynamik) müssen erhoben werden.
Meilensteine auf dem Weg zur Vermarktung
- Forschung & Entwicklung der Wirksubstanz
- Präklinik & Pharmazeutischen Entwicklung des Fertigarzneimittel
- Klinische Phase 1-3
- Zulassungsphase
- Post-Marketing (Aufrechterhaltung der Zulassung)
- Evaluierung
- Stellungnahme zum LoQ
- Entscheidung über Zulassung
Antragsvarianten: Vollantrag
Für unbekannte AM. Prüfung der Unterlagen zur Pharmazie, Toxikologie & Klinik (Erstantrag)