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AHV

Sachbearbeiterin Sozialversicherungen

Sachbearbeiterin Sozialversicherungen


Kartei Details

Karten 48
Lernende 16
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 30.06.2019 / 06.11.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Zweck der AHV

Absichern der Existenz, obligatorische Versicherung für eine ausreichende Alter- und Hinterlassenenvorsorge

Nenne 4 Vorschriften des Bundes

Versicherung ist obligatorisch

Sie gewährt Geld- und Sachleistungen

Renten haben Existensbedarf angemessen zu decken

Höchstrente beträgt max. das Doppelte der Mindestrente

Wie wird die AHV finanziert?

Finanzierung durch Beiträge der Versicherten, wobei die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen.

Leistungen des Bundes betragen höchstens die Hälfte der Ausgaben: Tabaksteuer, Steuer aus gebranntem Wasser, Abgabe von Spielbanken, 1 Mehrwertsteuerprozent

Wer hat die Aufsicht über den Vollzug der AHV

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
 

Wie ist die Organisation der AHV?

Bundesausgleichskassen:

- Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) für das Bundespersonal

- Schweiz. Ausgleichskasse (SAK) in Genf für freiwillige Versicherung und Verkehr mit dem Ausland

 

26 Kantonale Ausgleichskassen:

- Pro Kanton eine Ausgleichskasse (mit Gemeindezweigstellen) für nicht erwerbstätige, Betriebe und Selbstständigerwerbende, die nicht einem Gründerverband angehören

 

50 Verbandsausgleichskassen (nicht stattlich):

- Gründerverbände

- Medisuisse für Ärzte

- Swissmem für Maschinenindustrie

- Gastro für Wirte

 

Welche Personen sind beitrapflichtig?

- Erwerbende Lohnempfänger ab 1. Januar des 18. Altersjahres bis Erreichen des Rentenalters

- Nichterwerbende ab dem 21. Altersjahr bis Erreichen des Rentenalters

- Rentenalter (Frauen 64, Männer 65) mit Erwerbseinkommen über dem Freibetrag von Fr. 1'400.-- pro Monat

Wie ist die Versichertennummer zusammengesetzt?

756 = Code für CH

9 Ziffern 1234.5678.9 = anonyme Zufallszahl

letzte Ziffer = Prüfziffer

Was steht im IK (Individueller Kontoauszug)?

gibt Aufschluss über die der einzelnen Ausgleichskasse gemeldeten beitragspflichtigen Einkommen und Betreuungsgutschriften. Technisch bedingt sind die Einträge der letzten 18 Monate noch nicht enthalten.

Bei Unstimmigkeiten kann sich die versicherte Person innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Auszüge beschweren.