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Set of flashcards Details

Flashcards 34
Language Deutsch
Category Religion/Ethics
Level Primary School
Created / Updated 27.06.2019 / 27.10.2019
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  1. Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Compliance Organisation?

Compliance dient in erster Linie der Haftungsvermeidung. Es drohen zum Teil drakonische Strafen (insbesondere Kartell-, Kapitalmarkt- und Strafrecht).

Keine allgemeine unmittelbare Rechtspflicht, ein Compliance-System zu schaffen, aber Konsequenzen bei Verletzung der Aufsichtspflichtin Betrieben und Unternehmen nach §130 OWiG (Strafrechtliche Verantwortung). Insbesondere bei Börsennotierten Unternehmen muss im Anhang der Corporate Compliance Kodex nachgekommen werden. Wenn dort falsche Antworten stehen, dann kann es strafrechtliche Folgen haben.

 

In wessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich gehört Compliance?

  • Einrichtung eines Frühwarnsystems nach § 91 Abs. 2 AktG Vorstandsaufgabe (mit Delegationsmöglichkeit)
  • Ernennungeines Compliance-Officers (Dieser muss disziplinarisch, organisatorisch und finanziell unabhängig sein– Vorstandsähnliche Rechte)
    • Garantenpflichtim Sinne des § 13 Abs. 1 StGB 
    • BGH Urteil vom 17.07.2009 (5 StR 394/08) 

 

  • Compliance-Officers zuständigfürdas Compliance-System hinsichtlich
    • Implementierung 
    • Dokumentation
    • Weiterentwicklung 
    • Überwachung
  • nichtzuständig dafür, Fehlverhalten jedes einzelnen Mitarbeiters komplett zu vermeiden, sondern Risiko von Vergehen zu vermindern

Was gilt es bei Auslandsbestechungen zu beachten?

  1. Im Ausland gilt das Recht des jeweiligen Landes -> Conflict of laws
  2.  
  3. UK:Bribery Act
  4. Unternehmen machen sich strafbar, wenn diese ihre Geschäftspartner nicht sorgfältig auswählen und trotzdem Geschäfte mit diesem machen – vor allem bei Bekanntsein von Mängeln. Z.B.: wenn Geschäftspartner Kinderarbeit betreibt.
    • auch wenn nicht vom Unternehmen selbst (Mutter-, Tochter oder Enkelgesellschaften), sondern von sog. associated parties begangen
    • bei Ländern mit hohem Korruptionsindex (CPI)ist Nachweiserforderlich, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ihre Einhaltung kontrolliert worden ist

  1. Welche Chancen und Risiken verbinden Sie mit einer Whistlblower-Hotline?

 

  • Chancen:

  • (Anonym) Schutz vor Verdächtigung/Verfolgung des Hinweisgebers (§§ 164, 186, 187 StGB)
    • Mitarbeiter trauen sich ggf. Vorgesetzten zu melden, ansonsten evtl. Angst Job zu verlieren
  • Es wird eine weitere Reichweite von Hinweisen erreicht
  •  

    Risiken:

  • Missbrauchspotential:
    • Viele Leute melden Kleinigkeiten, die nicht unbedingt gemeldet werden müssen
    • Üble Nachrede, Unwahrheiten werden bewusst getätigt
  • Hoher Aufwand viele Meldungen zu verarbeiten -> evtl. geht wichtige Meldung unter
  • Compliance der Compliance (BDSG) àwelche Daten dürfen wie lange gespeichert werden und muss der Betroffene informiert werden?

  1. Welche sektorspezifischen Besonderheiten bestehen bei der sog. Healthcare-Compliance? -> Pharmaindustrie

  1. In der Pharmabranche wird mit schweren Mitteln hantiert (gefährliche Gegenstände) (starke gesetzliche Vorschriften – Arzneimittelgesetz; Betäubungsmittelgesetz BtMG)
  2. Bestechungsgefahr bei Beamten (Amtsträger über 50€ Zuwendung schon fraglich, ob Bestechung)
  • Bestechung (§ 334 StGB) von Ärzten
  • niedergelassene Ärzte keine Amtsträger, auch wenn Kassenärzte (BGH v. 29.03.2012, GSSt 2/11)
  • Ärzte an Universitätskliniken und anderenöffentlichen Einrichtungen sind hingegen Amtsträger
  • Zuwendungen (Vortragshonorare) streng auf Angemessenheitüberprüfen (überschießende Zuwendungen müssen vermieden werden)
  • Sunshine-Actsbehördliche Melde- und Veröffentlichungspflicht von Zahlungen an Vertreter von Heilberufen soll Transparenz und Vertrauen stärken

  1. Nennen Sie Unterschiede von Personengesellschaften und Körperschaften.

 

Gesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG): 

  • immer mindestens zweiGesellschafter
  • Kleinere Kreise, gemeinsame persönliche Haftungder Gesellschafter (§128 HGB)
  • Vertreter muss immer aus dem Gesellschafterkreis sein -> persönliche Haftung auch vom Vertreter (Selbstorganschaft §709, 714 BGB; 114, 125 HGB)
  • Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen (§709 BGB)
  • Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft (§717 S.1 BGB)
  • GmbH-Recht dispositives Recht
  • Personengesellschaften: kein Kapital; Kapitalgesellschaften: Kapital notwendig
  • Fungibilität: kann nicht einfach Anteile verkaufen

Körperschaften (AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft, rechtsfähiger Verein): 

  • große Vereine, große Mitgliederzahlen
  • ein Gesellschafter ist ausreichend
  • Losgelöst von Gesellschaft und Gesellschaftsvermögen
  • Vertreter kann auch fremder Dritter sein (Fremdorganschaft)(risikiert nur Gesellschaftsvermögen)
  • Mehrheitsprinzip bei Beschlüssen
  • Mitgliederwechsel ist unbeschränkt möglich (Aktionäre wechseln ständig)
  • AktG zwingendes Recht
  • Fungibilität: Anteile können einfach verkauft werden

  1. Welche Personengruppen können durch die Unternehmensleitung geschädigt werden?

  • Gesellschafter(z.B. durch Auftragsvergabe an nahestehende Personen oder unverhältnismäßige Büroausstattung/Firmenwagen/-reisen)
  • Gläubiger(wenn Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu befriedigen)
  • Unbeteiligte Dritte(z.B. durch Verstoß gegen umweltschützende Vorschriften, z.B. mein Kernkraftwerk hat durch Naturgewalt Schaden genommen und verstrahlt unbeteiligte Dritte)

  1. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Stammkapital, Stammeinlage und Eigenkapital.

  • Stammkapital: bei GmbH mind. 25.000 €, § 7 II GmbHG. Muss bei Gründung aufgebracht(§ 14 GmbHG) und anschließend erhalten(§§ 30, 31 GmbHG)(Geld erhalten und -> Darf nicht an die Gesellschafter zurückgezahlt werden -> grds. Verbot der Einlagenrückgewähr, § 57 AktG (Kapitalerhaltung), 

Ausn. zulässig: „Cash Pooling“) werden. 

Bonität bestimmt sich aus dem Stammkapital. Robert Bosch GmbH Stammkapital > 1 Mrd. €

 

  • Stammeinlage: Der prozentuale Anteil am Stammkapital, der auf einen Gesellschafter entfällt, entspricht dessen Stammeinlage. In Summe entsprechen folglich die Stammeinlagen aller Gesellschafter dem Stammkapital der Gesellschaft.

 

  • Eigenkapital: Kapital aus eigenen Mitteln. Besteht aus:
    • Gezeichnetes Kapital (Haftungskapital – Stammkapital: GmbH 25000, Grundkapital: AG 50000)
    • Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
    • Gewinnvortrag/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag