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B IV 2019 / 2 - Verwaltungsrecht

B IV 2019 / 2 Teil 1

B IV 2019 / 2 Teil 1


Set of flashcards Details

Flashcards 33
Students 26
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 26.06.2019 / 14.06.2021
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Erläutern Sie den Begriff „Verwaltungshandeln“!

Verwaltungshandeln ist, unabhängig von seiner Rechtsqualität, jede nach außen und innen gerichtete Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung

Was ist mit dem Begriff „Vorbehalt des Gesetzes“ bezugnehmend auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gemeint?

Rechtseingriffe dürfen nur aufgrund eines dazu ermächtigenden Gesetzes, Verordnung oder Satzung ergehen —> KEIN HANDELN OHNE GESETZ!

Was sagt der Gleichheitssatz nach Art.3 Grundgesetz aus?

  • Alle Menschen sind gleich
  • Männer und Frauen sind gleichberechtigt 
  • Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser und politischer Anschauung benachteiligt werden
  •  

Was ist mit dem Begriff „Willkürverbot“ gemeint, aus welchen drei Bausteinen setzt er sich zusammen?

Willkürverbot = Gleichheitssatz + Selbstbindung der Verwaltung + Sachgerechtigkeit

Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich, wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden —> KEINE GLEICHHEIT IM UNRECHT

 

Wie muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine rechtliche und tatsächliche Maßnahme sein?

  • geeignet —> Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern
  • erforderlich —> bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen die den Betroffenen am wenigsten belasten
  • angemessen —> der zu erwartende Nutzen größer ist als der zu erwartende Schaden
  •  

Was wird im Art.26 BayFwG beschrieben? Kurze Erläuterung

Die Verhältnismäßigkeit.

Von mehreren, möglichen, geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

—> NICHT MIT KANONEN AUF SPATZEN SCHIESSEN 

Was ist mit dem „zeitlichen Aspekt“ bzgl. des Art.26 BayFwG „Verhältnismäßigkeit“ gemeint?

Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.

Aus welchen beiden Teilen besteht ein Rechtssatz?

  • Tatbestand
  • Rechtsfälle
  •