Rechtsbewusstes Handeln
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 47 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 17.04.2019 / 16.08.2020 |
Attribution de licence | Pas de droit d'auteur (CC0) |
Lien de web |
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Arbeitsvertrag Inhalt
Anschrift AG
Anschrift AN
Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Direktionsrecht
Probezeit, Kündigungsfristen, Ende des Arbeitsverhältnisses
Vergütung
Arbeitszeit/ Arbeitszeitkonto
Urlaub, Betriebsferien
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankung, Arbeitsverhinderung
Nebenbeschäftigung
Betriebliche Altersversorgung
Geheimhaltungspflicht, Rückgabepflicht
Sicherheitsüberprüfung
persönliche Daten (Datenschutzverordnung)
Elektronische Kommunikation (zB Mail nur für berufliche Zwecke)
Verfallfristen
Bereiche des Arbeitsrechts
individuelles Arbeitsrecht (regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
kollektives Arbeitsrecht (Rechtsgestaltung erfolgt durch Tarifvertragspartner oder auf Betriebsebene, z. B. Arbeitgeberverband – Gewerkschaft oder Arbeitgeber – Betriebsrat)
Arbeitsschutzrecht (Regelungen zum Schutz aller Arbeitnehmer; z. B. Arbeitszeitgesetz etc.)
Rechtsquellen des Arbeitsrechts - Rangfolge
Die unterschiedlichen Normen, aus denen sich das Arbeitsrecht ergibt, haben folgende Rangordnung:
GG
Bundes- /Landesgesetze (KSchG, ASiG,)
RechtsVO/ Satzungen (z. B. Satzungen der BG)
Tarifverträge (z. B. MTV Metallbau)
Betriebsvereinbarungen
Arbeitsvertrag
individuelle Arbeitsanweisung
Es gilt die Regel, dass die ranghöhere Norm der rangniedrigeren Norm vorgeht!
Günstigkeitsprinzip
Abweichend von der Regel, dass die ranghöhere Norm der rangniedrigeren Norm vorgeht, besteht die Besonderheiten des Arbeitsrechts darin, dass dennoch die rangniedrigere Norm gilt, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist!
Beispiel:
Im Tarifvertrag ist mehr Urlaub vorgesehen als im Bundesurlaubsgesetz: Es gilt der Tarifvertrag!
Ist im Arbeitsvertrag dagegen noch mehr Urlaub vereinbart worden als der Tarifvertrag vorsieht, gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde!
Rangfolge INNERHALB einer Rangstufe: Spezialitätsprinzip
Die speziellere Regelung geht der allgemeinen Regelung vor
Beispiel:
Der Urlaub ist für alle Arbeitnehmer im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Für Jugendliche ist der Urlaub aber gesondert im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Die dortigen Regelungen sind für Jugendliche spezieller als die allgemeinen Urlaubsregelungen im Bundesurlaubsgesetz, so dass für Jugendliche bzgl. des Urlaubs das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeht.
Rangfolge INNERHALB einer Rangstufe: Ablösungsprinzip
Von zwei zeitlich aufeinander folgenden Regelungen gilt jeweils die aktuellere! (z.B. bei Tarifverträgen)
Arbeitnehmerbegriff
Charakteristisch für Arbeitnehmer sind folgende Eigenschaften:
- weisungsgebunden
(meist) existentiell abhängig beschäftigt (persönliche Abhängigkeit)
eingegliedert in betriebliche Organisation des Arbeitgebers
unselbständig beschäftigt
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ferner:
Organmitglieder (= gesetzliche Vertreter von juristischen Personen) sind keine Arbeitnehmer! Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH; Vorstand einer Aktiengesellschaft
leitende Angestellte übernehmen wesentliche Arbeitgeberfunktionen (z. B Betriebsleitung), der Kündigungsschutz für die leitenden Angestellten ist im Vergleich zu den normalen Arbeitnehmern eingeschränkt
die früher geltende Aufteilung von Arbeitnehmern in „Arbeiter“ und„Angestellte“ ist aufgehoben worden (z. B. gelten heute für alle Arbeitnehmer, gleichgültig ob sie Arbeiter oder Angestellte sind, dieselben Kündigungsfristen)
auch Jugendliche (ab 15 Jahren) können Arbeitnehmer sein, wenn die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) vorlieg
Begriff des Arbeitsvertrages
Arbeitsvertrag = Dienstvertrag
Der Arbeitsvertrag ist keine rechtliche selbständige Konstruktion, sondern er gehört zu einer der im Bürgerlichen Gesetzbuch beschriebenen Vertragsarten: Er ist ein Dienstvertrag!
Der Arbeitnehmer schuldet nicht einen bestimmten „Erfolg“ (sonst wäre es ein Werkvertrag),sondern nur die Vornahme einer bestimmten Dienstleistung.