Umsatzsteuer
Abschlusslehrgang
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Set of flashcards Details
Flashcards | 56 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 13.04.2019 / 12.02.2020 |
Weblink |
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Änderung der BMG bei uneinbringlichkeit der Zahlung (Beurteilung Klaus Kee)
Beispiel:
Klaus Klee bekommt einen Auftrag am 01.01. bezüglich einer Leistung für 119 EUR (inkl. USt) und erhält eine Anzahlung am selben Tag i.H.v. 50 EUR.
Die Leistung erbringt er am 01.02. und die Rechung ging an den Kundern heraus.
Am 01.04. wurde Klaus Klee bekannt, dass gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Lösung:
§ 10 (1) BMG: (119 / 1,19) 100; USt: 19
§ 13 (1) Nr. 1 a) S.4 Entstehung mit Ablauf Januar 18 i.H.v. 7,98 EUR
§ 13 (1) Nr. 1 a) S.1 Entstehung mit Ablauf Februar 18 i.H.v. 11,02 EUR
§ 17 (2) Nr. 1 i.V.m. § 17 (1) S.1 Änderung der BMG um - 57,98 EUR; USt: um - 11,02 EUR
§ 17 (1) S.7 Berichtigung im Juli 18 um - 11,02 EUR
Wichtig: Im § 10 (1) ist die ursprüngliche gesamte BMG zu nennen, sowie bei der Entstehung der eigentliche Entstehungszeitpunt.
Erst über den § 17 wird dies um den Betrag korigiert, der uneinbinglich wurde
Berichtigung Vorsteuerabzug (Beurteilung Klaus Klee)
Beispiel:
Lieferung am 24.05.18 folgender Waren:
- Fleischwaren für 1.765 netto
- Obst und Gemüse für 568 netto
- Backwaren für 137 nettto
Gesamtrechnung erhielt Klaus Klee am 02.06.18 und Zahlt unter Abzug von 2 % Skonto am 01.07.18.
Lösung:
§ 15 (1) Nr. 1 Vorsteuerabzug im Juni 18 i.H.v. 172,90 EUR (2.470 x 7%)
§ 17 (1) S. 2 Minderung des Vorsteuerabzugs um 2 % = - 3, 46 EUR
§ 17 (1) S. 7 im Monat Juli 18
Wichtig: Eine Änderung des Vorsteuerabzugs ist nur vorzunehmen wenn sich nach dem Vorsteuerabzug eine Änderung der BMG ergeben hat.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Beispiel:
Klaus Klee bestellt am 08.05.18 Wein vom Weinhändler aus Italien. Diese wurde am 29.06.18 von einer Spedition gliefert.
Die Rechnung i.H.v. 870 EUR zzgl. 30 EUR Versandkosten lag den Kisten bei, jedoch ohne ausgewiesener Steuer.
Klaus Klee überwies den Rechnungsbetrag erst am 15.08.18.
Lösung:
§ 1a (1) innergemeinschaftlicher Erwerb
§ 3d am Ende der Versendung, ...
§ 1 (1) Nr. 5 steuerbar, steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung
§ 12 (1) Steuersatz 19 %
§ 10 (1) BMG: 900 EUR, USt.: 171 EUR
§ 13 (1) Nr. 6 Entstehung mit Ablauf des VAZ Juni 18 i.H.v. 171 EUR
§ 15 (1) Nr. 3 Vorsteuerabzug i.H.v. 171 EUR mit Ablauf de VAZ Juni 18
Wichtig: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn ein Unternehmer
Ware für sein Unternehmen aus dem Ausland aber innerhalb der EU erwirbt.
uWa, Gegenstandsentnahme
Beispiel:
Klaus Klee versorgt sich aus seinem eigenem Warenbestand. Folgende Waren:
- Fleisch, Wurst, Obst, Gemüse, Backwaren für 3.869,40 EUR
- Div. Getränke für 2.474,20 EUR
Deren Preise haben sich bis zum 31.12.18 nicht geändert.
Lösung:
§ 3 (1b) Nr.1 uWa, Gegenstandsentnahme
§ 3f Unternehmenssitz, ...
§ 1 (1) Nr. 1 steuerbar, steuerpflicchtig mangels Steuerbefreiung
§ 12 (1) Steuersatz 19 %
§ 12 (2) Nr. 1 Steuersatz 7 %
§ 10 (4) Nr. 1 BMG Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Entnahme
(2.474,20 EUR / 1,19) 2.079,16 EUR, USt.: 395,04 EUR
(3.869,40 EUR / 1,07) 3.616,26 EUR, USt.: 253,14 EUR
§ 13 (1) Nr. 2 Entstehung anteilig mit Ablauf jeden Monats 18 der Entnahme
Innergemeinschaftliche Lieferung
Beispiel:
Klaus Klee verkauft an einen Gestwirt aus Polen seinen alten Herd. Am 15.08.18 brachte Klaus Klee den Herd selbst nach Polen.
Er erhielt vom polnischen Unternehmer 150 EUR in Bar ohne Rechnung für den Herd.
Lösung:
§ 3 (1) Lieferung
§ 3 (6) Beginn der Beförderung, ...
§ 1 (1) Nr. 1 steuerbar
§ 4 Nr. 1 b) steuerfrei
§ 6a (1) innergemeinschaftliche Lieferung
§ 10 (1) BMG: 150 EUR
Wichtig: Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der Unternehmer etwas in das EU Ausland verkauft.
Die BMG ist die Summe des erhaltenen Geldes. Nicht steuerbar und somit Berechnung nur bis § 10 (1).
Vorsteuerabzug
Klaus Klee hat einen neuen Herd für sein Unternehmen gekauft. Dieser wird am 02.07.18, zum Kaufpreis von 2.340 EUR geliefert.
Die Rechnung erheilt er bereits am 02.07.18. Enthalten war kein Zahlungsziel, da er eine Zahung in 12 Raten
von monatlich 195 EUR beginnend ab dem 01.09.18, vereinbart hatte.
Lösung:
§ 15 (1) Nr. 1 Vorsteuerabzug im August 18 i.H.v. 373,61 EUR
Wichtig: Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, aber die Leistung bereits erfolgt ist und die Rechnng für die Gesamtsumme vorliegt,
kann mit dem Monat in dem die beiden Voraussetzungen erfüllt sind, bereits die gesamte Vorsteuer gezogen werden.
Zeitpunkt des Geldabflusses ist hier irrelevant.
Abgabe von Speisen To Go
Beispiel:
Am 01.09.18 erzielte Klaus Klee folgende Einnahmen aus verkäufen von Speisen zum mitnehmen.
- Einnahmen für Speisen mit 50 % Rabatt: 126,50 EUR
- Einnahmen für Speisen ohne Rabatt: 407,00 EUR
- Einnahen für Getränke: 558,50 EUR
Lösung:
§ 3 (1) Lieferung
§ 3 (6) Beginn der Beförderung, ...
§ 1 (1) Nr. 1 steuerbar, steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung
§ 12 (1) Steuersatz 19% für Getränke
§ 12 (2) Nr. 1 Steuersatz 7 % für Speisen
§ 10 (1) Getränke: (58,50 / 1,19) BMG: 49,16 EUR; USt.: 9,34 EUR
Speisen: (533,50 / 1,07) BMG: 498,60 EUR; USt.: 34,90 EUR
§ 13 (1) Nr. 1 a) Entstehung mit Ablauf des VAZ September 18 i.H.v. 44,24 EUR.
Wichtig: Die abgabe von Speisen zum mitnehmen werden je nach Steuersatz besteuert und ist immer eine Lieferung gem. § 3 (1).
Sobald die Speisen vor Ort im Lokal verspeist werden, liegt die Dienstleistung in Vordergrund und es fallen 19 % an. Dies nennt sich
Restaurationsleistung und und ist immer eine sonstige Leistung gem. § 3 (9).
Vorsteuerabzug
Klaus Klee kauft sich einen neuen PKW und holt sich diesne am 01.10.18 ab. Die Rechnung erhielt er bereits am 26.09.18
mit einem Rechnungsbetrag i.H.v. 35.289,45 EUR Brutto. Klaus Klee Zahlte am 28.09.18 einen Teilbetrag i.H.v. 20.000 EUR.
Den Restbetrag i.H.v. 15.289,45 EUR überwies er vereinbarungsgemäß am 01.11.18.
Lösung:
§ 15 (1) Nr. 1 S.3 Vorsteuerabzug für die Anzahlung im September 18 i.H.v. 3.193,28 EUR
§ 15 (1) Nr. 1 weiterer Vorsteuerabzug im Oktober 18 i.H.v. 2.441,17 EUR
Wichtig: Die grundsätzliche Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass die Lieferung oder sonstige Leistung und
eine Ausgestellte Rechung vorliegen gem. § 15 (1) Nr. 1.
Bei Zahlungen vor Ausführung ist auf die Rechnung und die Zahlung abzustellen gem. § 15 (1) Nr. 1 S. 3.
Wenn noch ein Restbetrag übrig ist, dann wieder auf Lieferung oder sonstige Leistung und Rechnung abstellen.