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Umsatzsteuer

Abschlusslehrgang

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Set of flashcards Details

Flashcards 56
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 13.04.2019 / 12.02.2020
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https://card2brain.ch/box/20190413_umsatzsteuer
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Änderung der BMG bei uneinbringlichkeit der Zahlung (Beurteilung Klaus Kee)

Beispiel:

Klaus Klee bekommt einen Auftrag am 01.01. bezüglich einer Leistung für 119 EUR (inkl. USt) und erhält eine Anzahlung am selben Tag i.H.v. 50 EUR.

Die Leistung erbringt er am 01.02. und die Rechung ging an den Kundern heraus.

Am 01.04. wurde Klaus Klee bekannt, dass gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.   

Lösung:

§ 10 (1) BMG: (119 / 1,19) 100; USt: 19

§ 13 (1) Nr. 1 a) S.4 Entstehung mit Ablauf Januar 18 i.H.v. 7,98 EUR

§ 13 (1) Nr. 1 a) S.1 Entstehung mit Ablauf  Februar 18 i.H.v. 11,02 EUR

§ 17 (2) Nr. 1 i.V.m. § 17 (1) S.1 Änderung der BMG um - 57,98 EUR; USt: um - 11,02 EUR 

§ 17 (1) S.7 Berichtigung im Juli 18 um - 11,02 EUR

 

Wichtig: Im § 10 (1) ist die ursprüngliche gesamte BMG zu nennen, sowie bei der Entstehung der eigentliche Entstehungszeitpunt. 

Erst über den § 17 wird dies um den Betrag korigiert, der uneinbinglich wurde   

Berichtigung Vorsteuerabzug (Beurteilung Klaus Klee)

Beispiel:

Lieferung am 24.05.18 folgender Waren:

- Fleischwaren für 1.765 netto

- Obst und Gemüse für 568 netto

- Backwaren für 137 nettto

Gesamtrechnung erhielt  Klaus Klee am 02.06.18 und Zahlt unter Abzug von  2 % Skonto am 01.07.18.

Lösung:

§ 15 (1) Nr. 1 Vorsteuerabzug im Juni 18 i.H.v. 172,90 EUR (2.470 x 7%) 

§ 17 (1) S. 2 Minderung des Vorsteuerabzugs um 2 % = - 3, 46 EUR

§ 17 (1) S. 7  im Monat Juli 18 

Wichtig: Eine Änderung des Vorsteuerabzugs ist nur vorzunehmen wenn sich nach dem Vorsteuerabzug eine Änderung der BMG ergeben hat.  

 

 

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Beispiel:

Klaus Klee bestellt am 08.05.18 Wein vom Weinhändler aus Italien. Diese wurde am 29.06.18 von einer Spedition gliefert.

Die Rechnung i.H.v. 870 EUR zzgl. 30 EUR Versandkosten lag den Kisten bei, jedoch ohne ausgewiesener Steuer. 

Klaus Klee überwies den Rechnungsbetrag erst am 15.08.18. 

Lösung:

§ 1a (1) innergemeinschaftlicher Erwerb

§ 3d am Ende der Versendung, ... 

§ 1 (1) Nr. 5 steuerbar, steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung 

§ 12 (1)  Steuersatz 19 %

§ 10 (1)  BMG: 900 EUR, USt.: 171 EUR

§ 13 (1)  Nr. 6  Entstehung mit Ablauf des VAZ Juni 18 i.H.v. 171 EUR

§ 15 (1) Nr. 3 Vorsteuerabzug i.H.v. 171 EUR mit Ablauf de VAZ Juni 18

 

Wichtig: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn ein Unternehmer 

Ware für sein Unternehmen aus dem Ausland aber innerhalb der EU erwirbt. 

uWa, Gegenstandsentnahme

Beispiel: 

Klaus Klee versorgt sich aus seinem eigenem Warenbestand. Folgende Waren:

- Fleisch, Wurst, Obst, Gemüse, Backwaren für 3.869,40 EUR

- Div. Getränke für 2.474,20 EUR

Deren Preise haben sich bis zum 31.12.18 nicht geändert.

Lösung:

§ 3 (1b) Nr.1 uWa, Gegenstandsentnahme

§ 3f Unternehmenssitz, ...

§ 1 (1) Nr. 1 steuerbar, steuerpflicchtig mangels Steuerbefreiung 

§ 12 (1) Steuersatz 19 %

§ 12 (2) Nr. 1 Steuersatz 7 % 

§ 10 (4) Nr. 1 BMG Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Entnahme

                                   (2.474,20 EUR / 1,19) 2.079,16 EUR, USt.: 395,04 EUR

                                   (3.869,40 EUR / 1,07) 3.616,26 EUR, USt.: 253,14 EUR

§ 13 (1) Nr. 2 Entstehung anteilig mit Ablauf jeden Monats 18 der Entnahme 

Innergemeinschaftliche Lieferung

Beispiel:

Klaus Klee verkauft an einen Gestwirt aus Polen seinen alten Herd. Am 15.08.18 brachte Klaus Klee den Herd selbst nach Polen. 

Er erhielt vom polnischen Unternehmer 150 EUR in Bar ohne Rechnung für den Herd.  

Lösung:

§ 3 (1) Lieferung 

§ 3 (6) Beginn der Beförderung, ...

§ 1 (1) Nr. 1 steuerbar

§ 4 Nr. 1 b) steuerfrei

§ 6a (1) innergemeinschaftliche Lieferung 

§ 10 (1) BMG: 150 EUR

 

Wichtig: Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der Unternehmer etwas in das EU Ausland verkauft. 

Die BMG ist die Summe des erhaltenen Geldes. Nicht steuerbar und somit Berechnung nur bis § 10 (1). 

Vorsteuerabzug

Klaus Klee hat einen neuen Herd für sein Unternehmen gekauft. Dieser wird am 02.07.18, zum Kaufpreis von 2.340 EUR geliefert.

Die Rechnung erheilt er bereits am 02.07.18.  Enthalten war kein Zahlungsziel, da er eine Zahung in 12 Raten

 von monatlich 195 EUR beginnend ab dem 01.09.18, vereinbart hatte. 

Lösung:

§ 15 (1) Nr. 1 Vorsteuerabzug im August 18 i.H.v. 373,61 EUR

 

Wichtig: Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, aber die Leistung bereits erfolgt ist und die Rechnng für die Gesamtsumme vorliegt, 

kann mit dem Monat in dem die beiden Voraussetzungen erfüllt sind, bereits die gesamte Vorsteuer gezogen werden.

Zeitpunkt des Geldabflusses ist hier irrelevant.

Abgabe von Speisen To Go

Beispiel: 

Am 01.09.18 erzielte Klaus Klee folgende Einnahmen aus verkäufen von Speisen zum mitnehmen. 

- Einnahmen für Speisen mit 50 % Rabatt: 126,50 EUR

- Einnahmen für Speisen ohne Rabatt: 407,00 EUR

- Einnahen für Getränke: 558,50 EUR

Lösung: 

§ 3 (1) Lieferung 

§ 3 (6) Beginn der Beförderung, ...

§ 1 (1) Nr. 1 steuerbar, steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung 

§ 12 (1) Steuersatz 19% für Getränke

§ 12 (2) Nr. 1 Steuersatz 7 % für Speisen

§ 10 (1) Getränke: (58,50 / 1,19) BMG: 49,16 EUR; USt.: 9,34 EUR

               Speisen: (533,50 / 1,07) BMG: 498,60 EUR; USt.: 34,90 EUR

§ 13 (1) Nr. 1 a) Entstehung mit Ablauf des VAZ September 18 i.H.v. 44,24 EUR.

 

Wichtig: Die abgabe von Speisen zum mitnehmen werden je nach Steuersatz besteuert und ist immer eine Lieferung gem. § 3 (1).  

Sobald die Speisen vor Ort im Lokal verspeist werden, liegt die Dienstleistung in Vordergrund und es fallen 19 % an. Dies nennt sich 

Restaurationsleistung und und ist immer eine sonstige Leistung gem. § 3 (9). 

Vorsteuerabzug

Klaus Klee kauft sich einen neuen PKW und holt sich diesne am 01.10.18 ab. Die Rechnung erhielt er bereits am 26.09.18

 mit einem Rechnungsbetrag i.H.v. 35.289,45 EUR Brutto. Klaus Klee Zahlte am 28.09.18 einen Teilbetrag i.H.v. 20.000 EUR. 

Den Restbetrag i.H.v. 15.289,45 EUR überwies er vereinbarungsgemäß am 01.11.18. 

Lösung: 

§ 15 (1) Nr. 1 S.3  Vorsteuerabzug für die Anzahlung im September 18 i.H.v. 3.193,28 EUR

§ 15 (1) Nr. 1 weiterer Vorsteuerabzug im Oktober 18 i.H.v. 2.441,17 EUR

 

Wichtig: Die grundsätzliche Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass die Lieferung oder sonstige Leistung und 

eine Ausgestellte Rechung vorliegen gem. § 15 (1) Nr. 1.

Bei Zahlungen vor Ausführung ist auf die Rechnung und die Zahlung abzustellen gem. § 15 (1) Nr. 1 S. 3. 

Wenn noch ein Restbetrag übrig ist, dann wieder auf Lieferung oder sonstige Leistung und Rechnung abstellen.