Prüfung Waffentragen
Fragen zur Prüfung Waffentragbewilligung
Fragen zur Prüfung Waffentragbewilligung
Kartei Details
Karten | 54 |
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Lernende | 372 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 19.01.2019 / 19.04.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190119_pruefung_waffentragen
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Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition. Dürfen Sie noch vorrätige Munition, welche unter diese Verordnung fällt, weiterhin verschiessen?
Ja, die Verordnung regelt nicht die Verwendung.
Sie möchten eine/mehrere Gasschusswaffe/n (Ausschuss vore, Lauf nicht verschlossen) in die Schweiz importieren. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?
Was gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des schriftlichen Vertrages für die Übertragung einer Waffe?
Sie haben als Privatperson Ihre Waffe einem Kollegen verkauft. Wie lange müssen Sie den schriftlichen Vertrag aufbewahren?
Wieviele Waffen dürfen beim gleichen Veräusserer mit einem Waffenerwerbsschein gleichzeitig erworben werden?
Sie sind auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen Dolch mit einer symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge von 20 cm Länge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in der Schweiz einführen?
Ja, mit einer Einfuhrgenehmigung der Zentralstelle Waffen und in Verbindung mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung.
Sie sind als Privatperson auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen 20 cm langen, asymmetrischen Dolch, versehen mit einer Säge auf dem Rücken der Klinge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in die Schweiz einführen?
Ja, der asymmetrische Dolsch gilt nicht als Waffe und kann bewilligungsfrei eingeführt werden