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D3 SA gesetzliche Sozialarbeit Pflichtklientel

D3 SA gesetzliche Sozialarbeit Pflichtklientel


Set of flashcards Details

Flashcards 39
Language Deutsch
Category Handcraft
Level University
Created / Updated 04.12.2018 / 09.12.2018
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Erkläre etwas zu Pflichtklientel in Bezug zur Freiwilligkeit und Zwang. 

SA findet oftmals zwischen Freiwilligkeit und Zwang statt. Die Grenzen sind oftmals nicht genau. Auch in einem niederschwelligen, freiwilligen Kontext kann ein Klient sich gezwungen fühlen.

Beschreibe das Finalprinzip in der Sozialhilfe?

 Die bedarfsabhängigen Leistungen wie jene der Sozialhilfe, die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV und die Verbilligung der Krankenkassenprämien richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt der wirtschaftlichen (Not)lage ("Finalprinzip"), und zwar unabhängig von deren Ursache. Bsp: Es wird nicht beachtet ob jemand selbst-verschuldet zu einer finanziellen Notlage kommt. Hier kommt es nicht auf die Ursache darauf an. Sondern auf die Tatsache der finanziellen Notlage. 

Beschreibe das Kausalprinzip?!

Sozialversicherungen. (AHV, ALV, BV, EO, IV, FZ, KV, UV) Ereignis x hat dieses Ergebnis, eine Ursache gibt ein Ergebnis, jedoch nicht in der Sozialhilfe. Hier schaut man wie jemand zu einer gewissen Situation gekommen ist. 

Erkläre das Subsidiaritätsprinzip in Bezug zur Sozialhilfe?!

Der Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe bedeutet, dass Hilfe nur dann gewährt wird, wenn und soweit die bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.

Erläutere das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz?!

Was ist das spezielle an Bedarfsleistungen? 

Bedarfsleistungen: sind nicht gebunden an Beiträge,
sondern werden durch die Steuern finanziert-> keine 
Gegenleistung

Wie ist das Sozialhilferecht in der Schweiz aufgebaut?

Jeder Kanton hat eigenes Sozialhilfegesetz SKOS Richtlinien, grundsätzlich Empfehlungen (jeder
Kanton kann aber entscheiden ob diese Richtlinien verbindlich sind oder nicht) SG z.B. nicht TG schon. Jedoch können diese Kanton welche diese Richtlinien als verbindlich erklärt haben durch eigene kantonale Gesetze und Verordnungen widerrufen. Individualisierungs- und  Bedarfsdeckungsprinzip: der individuelle Bedarf spielt eine Rolle, man versucht alle gleich zu behandeln, jedoch wird der Einzelfall genau angeschaut (Wohnverhältnisse, usw.

Wie wird die Sozialhilfe bemessen?

3 Elemente welche grundsätzlich betrachtet werden: Wohnkosten (Miete), Gesundheitskosten (KK), 
Lebenskosten (pauschale). Dieser Betrag ist nicht der Betrag, welcher jemand einfach ausbezahlt bekommt. Sondern als Existenzminimum gilt. Von diesem Betrag wird alles weitere noch abgezogen
falls sie etwas bekommen (IPV, Einkommen, usw.)